(openPR) Aktuell plant das Bundesverkehrsministerium die Medizinisch-Psycholische Untersuchung zu überarbeiten. So soll beispielsweise eine gerichtliche Überprüfung der Anordnung in Zukunft möglich sein.
Die Pläne des Bundesverkehrsministeriums , die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu reformieren, wird u.a. auch vom ADAC unterstützt. Schon seit Jahren fordert der Automobilclub, die MPU für den Kandidaten durchschaubarer zu machen und die Qualität der Vorbereitung sowie der Untersuchung selbst zu verbessern. Trotz der von der Bundesanstalt für Strassenverkehr (BAST) festgelegter Standards bei der MPU ist der Untersuchungsablauf nur unvollkommen nachvollziehbar und kaum nachprüfbar, weil das Gespräch nicht immer protokolliert oder aufgezeichnet wird. Der ADAC und andere Verkehrsclubs halten dies aber im Interesse der betroffenen Kraftfahrer für notwendig.
Die vor Kurzem vorgestellten Reformpläne des Bundesverkehrsministers könnten die Qualität der Gutachten verbessern. Zudem fordert der ADAC, die Kurse zur Vorbereitung auf die Untersuchung auf ihre Qualität hin zu überprüfen und die Qualitätsstandards sicherzustellen. Eine weitere Forderung könnte lauten, dass die Behörden den Verkehrsteilnehmern möglichst frühzeitig seriöse und sinnvolle Kurse empfehlen. Die Anbieter von mehr oder minder guten Vorbereitungsseminaren für die MPU, die viel Geld für wenig Leistung von den Kraftfahrern verlangen, sollen dann keine Chance mehr haben.
In Zukunft sollte dem betroffenen Autofahrer auch die Möglichkeit gegeben werden, die Anordnung einer MPU gerichtlich überprüfen zu lassen. Derzeit ist dies nicht möglich. Rechtsmittel stehen den Betroffenen erst nach der MPU zur Verfügung, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder nicht erteilt worden ist. Gegen die von der Fahrerlaubnisbehörde ausgesprochene Anordnung einer MPU ist keine Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung möglich.
Weit mehr als 100.000 Kraftfahrer müssen sich jedes Jahr einer MPU-Begutachtung unterziehen, weil sie durch ihr auffälliges Verhalten Anlass zum Zweifel an ihrer Fahreignung gegeben haben. Dabei fällt nach Erkenntnissen des Verkehrsclub ADAC rund die Hälfte dieser Begutachtungen negativ aus. In rund drei Viertel aller Fälle müssen sich alkoholauffällige Kraftfahrer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterziehen.
Beispielsweise müssen Alkoholsünder nachvollziehbar glaubhaft machen können, dass sie sich nicht noch einmal alkoholisiert ans Steuer setzen werden. Dabei spielt das Gespräch zwischen dem Kandidaten und dem Verkehrspsychologen eine entscheidende Rolle. Dieses rund einstündige Gespräch fällt nach Ansicht des Automobilclubs ADAC oft zu kurz, zu schematisch und zu wenig individuell aus, um zu einem angemessenen Begutachtungsergebnis zu kommen. Mit einer guten Vorbereitung auf die MPU lassen sich viele Ängste des Betroffenen ausräumen. Bei den Vorbereitungsseminaren sollte man sich auf einen Betrag von rund fünfhundert Euro und je nach Anbieter, bis hin zu zweitausend Euro einstellen. Für die Begutachtung fallen Kosten von knapp vierhundert bis etwa siebenhundert Euro an.Weitere Informationen : www.mpu-informationen.de









