Der Rundfunkrat ist ein Aufsichtsgremium der öffentlich-rechtlichen Sender (der ARD) und als oberste Instanz zuständig für die Programmkontrolle. Beim ZDF fungiert er unter dem Namen Fernsehrat, beim Deutschlandradio unter Hörfunkrat. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden wie in vielen anderen Bereichen in Deutschland föderalistisch, also von den einzelnen Bundesländern, festgelegt. Dementsprechend sind die Aufgabengebiete und die Mitgliederzahlen der Räte von Land zu Land unterschiedlich gestaltet.
Welche Ziele verfolgt der Rundfunkrat?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde nach dem Zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen, um nach den negativen Erfahrungen während der Nazi-Diktatur mit gesetzlichem Auftrag eine umfassende und freie Meinungsbildung der deutschen Bevölkerung zu ermöglichen. Mit dem Rundfunkrat wurde dabei ein Aufsichtsgremium geschaffen, dessen wichtigste Funktion die des überwachenden Organs zur Einhaltung des gesetzlich festgeschriebenen Sendeauftrags ist.
Zudem vertritt der Rundfunkrat die Interessen der Allgemeinheit bei der Gestaltung des Programms. In diesem Zusammenhang soll er auch das Konzept der Vielfaltssicherung und damit den offenen Zugang aller gesellschaftlich relevanten Institutionen und Gruppen zu den öffentlich-rechtlichen Sendern gewährleisten. Die Programmplanung und -ausgestaltung gehört hingegen nicht zu seinen Aufgaben, dafür ist der jeweilige Intendant eines Senders verantwortlich.
Einfluss nimmt er aber insoweit, als er für die Wahl des Intendanten zuständig ist und diesen auch berät. Darüber hinaus kontrolliert der Rundfunkrat
- die Wahrung der anerkannten Programmgrundsätze
- die Mitgliederwahl zum Verwaltungsrat
- die Abfassung der Jahresberichte
- und ist zuständig für die Genehmigung des Senderetats.
Heterogene Zusammensetzung
Der jeweilige Rundfunkstaatsvertrag eines Bundeslandes listet die Vereinigungen auf, aus denen die Mitglieder des Rundfunkrats gewählt und eigenständig entsandt werden können. Durch die differierende Gesetzgebung von Land zu Land ergeben sich auch Unterschiede bei der Aufgabenverteilung und der Mitgliederzahl der Rundfunkräte (derzeit zwischen 26 und 74). Zu den Organisationen, aus denen die Mitglieder gewählt werden, gehören beispielsweise
- die Gewerkschaften
- die christlichen Kirchen
- und andere Religionsgemeinschaften
- Frauenverbände
- und Parteifraktionen.
Insgesamt wird angestrebt, dass der Rat einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Bevölkerung vertritt.
Für seine Arbeit gibt sich jeder Rundfunkrat eine Geschäftsordnung. Diese enthält Vorgaben für seine Sitzungen (öffentlich und nicht-öffentlich) und deren Ablauf, zur Beschlussfähigkeit und Beschlüssen, zu Wahlen, Niederschriften, Öffentlichkeitsarbeit und zu den verschiedenen Ausschüssen. Zu letzteren zählen zum Beispiel Gremien
- für das Programm,
- für Finanzen,
- Wirtschaft
- und Rechtsfragen.
Der Rundfunkrat selbst wird je nach Sender für vier, fünf oder sechs Jahre gewählt.
Kritik am Prinzip des Rundfunkrates
Allerdings kommt es gerade bei der Zusammensetzung häufig zu negativer Kritik. Denn bei einigen Sendern stellen Staatsvertreter mehr als 50 Prozent der Ratsmitglieder, was von vielen Stimmen als übermäßiger Einfluss gewertet wird. Auf diese Weise sorgen manche Landesregierungen dafür, dass sie ständig über eine Mehrheit im jeweiligen Rundfunkrat verfügen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass eine solche Konstellation nicht der Verfassung entspricht.
Als inkonsequent ist ebenfalls die Tatsache anzusehen, dass Vertreter der Kirchen im Rundfunkrat mitreden und mitentscheiden dürfen, aber keine ausgesprochenen Atheisten oder Agnostiker. Sollte sich der Bevölkerungsquerschnitt im Laufe der Zeit wesentlich ändern, muss für eine Anpassung ein neuer Staatsvertrag ausgehandelt und verabschiedet werden.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Beitragszahler, die die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren, bei der Zusammensetzung des Rundfunkrates keinerlei Mitsprache- oder Wahlrecht haben.