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Redaktionsschluss Definition

Redaktionsschluss (© Thomas Reimer / Fotolia.com)
Redaktionsschluss (© Thomas Reimer / Fotolia.com)

Eigenständige Redaktionen findet man heute in vielen Unternehmen, Verlagen und Medienanstalten. Wann immer sich eine Gruppe von Redakteuren, Journalisten und Autoren zu einer gemeinsamen Arbeit zusammenfinden, spricht man von einer Redaktion. Die Aufgaben in einer Redaktion sind klar gegliedert und auf verschiedene Arbeitsebenen verteilt. Grundsätzlich befasst sich eine Redaktion mit dem Sammeln und Zusammenfassen von Informationen zu einem oder mehrere Themen. Alle zusammengetragenen Informationen werden dann gesichtet, bewertet und zu einer Rohfassung der Informationseinheit wie einen Artikel, einen Themenbeitrag oder einem Sprechertext für die Radio- oder TV-Ausstrahlung geformt.

Welche Schritte führen zu einem Redaktionsschluss?

Vor einem Redaktionsschluss stehen viele einzelne Schritte, die je nach Nachrichtenform eine unterschiedliche Herangehensweise haben. An vielen Stellen in diesem Ablauf entstehen Endpunkte, die wohl als Abschluss der jeweiligen Arbeitsschritte gewertet werden, aber noch keinen Redaktionsschluss bedeuten. Die folgende Auflistung zeigt einen typischen redaktionellen Ablauf, der vor einem Redaktionsschluss durchlaufen wird:

  • Eine Redaktionskonferenz mit allen beteiligten Redakteuren legt in einem ersten Schritt die zu recherchierenden Themen fest. Bei einer Tageszeitung findet dieses treffen in der Regel täglich statt, um angemessen auf aktuelle Themen reagieren und berichten zu können. In Buchverlagen treffen sich die Ressortleiter und beraten über künftige Themenbeiträge für Ihre Zeitschriften. Dies passiert in der Regel und je nach Publikationstaktung einmal die Woche oder einmal im Monat.
     
  • Die Redakteure sichten und bewerten danach die eingereichten Beiträge der Journalisten oder Autoren auf thematische Sachlichkeit und Verwendbarkeit. Nach Abschluss dieser Vorgänge kommen dann noch Korrekturläufe über ein Lektorat. An dieser Stelle könnte dann ein Beitrag schon fertiggestellt sein. Dies bedeutet hier aber noch nicht, dass der Redaktionsschluss erreicht wurde.
     
  • Zusätzliche Facharbeiten wie die Grafikabteilung oder das Layouten der Seitenformate runden die bereits abgeschlossenen Text- und Beitragsinformationen dann zu einer publikationsfähigen Einheit ab. Bei einem Videobeitrag werden das Studioset und die Moderatoren nun aktiv und bereiten den Beitrag dahingehend vor. Hier wird nun bereits ein finales Produkt erzeugt, aber noch nicht gesendet bzw. ausgestrahlt.
     
  • Für einen Printbeitrag folgen nun weitere Schritte in der Schlussredaktion. Hier prüft der zuständige Redakteur nun nochmals den Beitrag auf mögliche Rechtschreibfehler und stilistische Mängel. Auch die Anzahl der Seiten, die geplanten Werbebeiträge und das zugrundeliegende Layout werden sorgfältig geprüft. Sollten hier noch Fehler und Mängel gefunden werden, wird der gesamte Beitrag erneut an die entsprechende Stelle zurückgegeben und muss nachgearbeitet werden. Somit ist trotz einer Schlussredaktion noch kein Redaktionsschluss gegeben.
     
  • Für einen Audio- oder Videobeitrag gelten ähnliche Regelwerke. Der Schlussredakteur prüft den Beitrag auf Sprecherfehler, korrekte Betonungen und Aussprachen. In einem Videobeitrag wird geprüft, ob die Schnittfolgen eingehalten wurden und der fertige Beitrag das Thema auch ansprechend vermitteln kann. Findet er an einer der Schnittstellen noch Fehler oder Mängel, muss der Beitrag neu erzeugt werden.
     
  • Wenn alle Vorgaben aus den Sparten eingehalten und die Beiträge korrekt angefertigt wurden, wird das Material an die Schlussredaktion übergeben. An dieser Stelle werden letzte Prüfungen und Sichtungen vorgenommen und bei Übereinstimmung die Beiträge zur Ausspielung oder für den Druck freigegeben.

 

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Was genau passiert bei einem Redaktionsschluss?

Je nach Medienbranche kann der Begriff unterschiedliche Bedeutungen haben. Wenn lose recherchierte Nachrichten und Fakten zusammengetragen und zu einem Rohbericht geformt wurden, so ist die Arbeit für bestimmte Mitarbeiter oder Abteilung vorerst beendet. In der Regel kommen solche Berichte aber noch in eine Schlussredaktion. Auch hier spricht man zwar von einem Schluss, der Beitrag ist damit aber noch lange nicht beendet. Die Schlussredaktion wird den Beitrag prüfen, thematisch komplettieren und wenn nötig auch fachlich redigieren.

Erst wenn alle redaktionellen Arbeiten faktisch beendet sind und der Beitrag sendefähig (im weiteren Sinne für Sprecher, Medienausstrahlungen und digitale Vertriebswege) ist, spricht man vom Redaktionsschluss. Dies hat dann auch zur Folge, dass keinerlei Veränderungen mehr unternommen werden können und der Beitrag in das System übernommen werden kann. In modernen Verlagen oder Medienunternehmen wird dann automatisch die Ausspielung vorbereitet, die MAZ erzeugt und bei einer automatisierten Verarbeitung auch gesendet.

Fazit

Nachdem ein Beitrag die Redaktion durchlaufen hat, ist dieser nicht gleichzeitig auch ausspielbar. Erst wenn jede Unterabteilung grünes Licht gibt, laufen die Beiträge in eine Schlussredaktion ein. Dort wird nach einer finalen Prüfung die Freigabe erteilt und die Beiträge als unveränderbar gekennzeichnet. Dies ist dann das Signal für die nachfolgenden Prozesse wie der Druck im Printwesen bzw. die Ausstrahlung im Rundfunk, TV oder in Online-Medien.

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