Der Presseausweis dient dazu, die berufliche Tätigkeit von Journalisten nachzuweisen, und ist deshalb ein wichtiges Instrument für die tägliche Zusammenarbeit mit Behörden, Unternehmen, der Polizei oder Veranstaltern von Events, Messen oder Sportereignissen. Ein Journalist kann sich mit dem Presseausweis als solcher legitimieren und seine Recherchen in den unterschiedlichsten Bereichen erleichtern, nicht zuletzt durch freien Eintritt. Der Ausweis dient aber nicht privaten Zwecken.
Presseausweis ist nicht gleich Presseausweis
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung für die Ausstellung von Presseausweisen, das würde der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit zuwiderlaufen. Deshalb tummeln sich auf dem Markt heute zahlreiche Stellen, die Presseausweise ohne Tätigkeitsbelege ausstellen, allerdings ist bei den meisten Vorsicht geboten. Denn diese geben nahezu wahllos Ausweise für nebenberufliche Journalisten, Studenten, Blogger, Youtuber oder Personen ohne Mitgliedschaft in den großen Journalistenverbänden aus und verdienen gutes Geld damit, ohne dass der Nutzer etwas davon hat. Häufig werden solche Dokumente nämlich von der Gegenseite nicht anerkannt.
Wer mit einem Presseausweis seine Tätigkeit als hauptberuflicher Journalist bei einem anerkannten Medium belegen möchte, beantragt diesen am besten bei einem der sechs großen Medienverbände:
- Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
- Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
- Freelens e.V.
Aussehen des Presseausweises
Vom Aussehen her ähnelt ein Presseausweis einem Personalausweis. Er besteht aus Plastik und hat die Größe einer Scheckkarte. Neben der Gültigkeitsdauer enthält er ein Foto der betreffenden Person sowie Name und Anschrift. Auch der ausstellende Verband wird aufgeführt. Das Dokument wird jedes Jahr in einer neuen Farbgebung herausgebracht, ist mit seinen Sicherheitsmerkmalen weitestgehend gegen Fälschungen geschützt und markenrechtlich eingetragen.
Beantragung eines Presseausweises
Bei den erwähnten anerkannten Verbänden kann der Presseausweis am Ende eines Jahres für das nächste Jahr bestellt werden. Dazu ist die Angabe aller relevanten persönlichen Daten, ein Passfoto sowie – ganz wichtig – ein Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit als Journalistin oder Journalist erforderlich. Studierende in den entsprechenden Studiengängen können den Ausweis ebenfalls beantragen, wenn sie die passenden Nachweise einreichen. Belege über die hauptberufliche Tätigkeit müssen übrigens auch bei jedem Folgeantrag vorgelegt werden.
Für Mitglieder in den genannten Verbänden ist die Ausstellung in der Regel kostenfrei, da bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nichtmitglieder müssen Bearbeitungsgebühren entrichten, die derzeit bei etwa 80 € bis 100 € liegen.
Bedeutung des Presseausweises für die Praxis
Trotz seiner Wichtigkeit für journalistisches Arbeiten wird der Presseausweis gelegentlich auch überschätzt. Unternehmen, Veranstalter und andere Institutionen achten eher darauf, ob ein Journalist für ein bedeutendes Medium tätig ist oder nicht. Zudem ist für viele Veranstaltungen eine zusätzliche Akkreditierung nötig, um Zutritt zu erlangen. Beispielsweise kann kein Journalist einfach zu Olympischen Spielen oder einem G20-Treffen reisen und Einlass verlangen, wenn er keine offizielle Akkreditierung vorweisen kann. Der Presseausweis allein hilft in solchen Fällen nicht.
Anders sieht es gegenüber Behörden aus, denn diese sind nach den jeweiligen Landespressegesetzen in Deutschland verpflichtet, Vertretern der Medien Auskunft zu geben, wenn dem nicht schwer wiegende Gründe entgegenstehen, etwa bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Auch von öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen Journalisten nach Vorlage ihres Presseausweises laut Versammlungsgesetz nicht ausgeschlossen werden.
Vorteile eines Presseausweises in zusammengefasster Form
Im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bietet ein Presseausweis zahlreiche Vorteile. Er darf allerdings nicht für private Zwecke genutzt werden. Zu den Vorteilen zählen:
- Informationen von Behörden. Diese müssen Fragen von hauptberuflichen Journalisten beantworten und kostenlos Auskünfte geben. Der Ausweis erleichtert zudem die Akkreditierung im Bundestag und in den Landesparlamenten.
- Recherche in gesperrten Bereichen. Bei politischen und sportlichen Veranstaltungen oder an Orten, wo gerade besondere Ereignisse passieren, verschafft der Presseausweis leichter Zugang zu Bereichen, von denen das allgemeine Publikum ausgeschlossen ist.
- Messen und Ausstellungen. Für viele Messegesellschaften ist eine Legitimierung durch einen Presseausweis die erste Voraussetzung für eine Akkreditierung. Dadurch erhalten Journalisten nicht nur freien Eintritt, sondern haben auch die Möglichkeit, mit eigenen, ausgesuchten Ansprechpartnern Fragen und Antworten zum jeweiligen Thema auszutauschen.
- Recherche bei Unternehmen. Wenn Unternehmen zu Kongressen und Aktionärsversammlungen, zur Präsentation neuer Produkte oder zu Pressekonferenzen einladen, sind sie in der Regel daran interessiert, dass nur hauptberufliche Journalisten mit Fachkenntnis über ihre Events berichten. Deshalb öffnet ein anerkannter Presseausweis auch hier viele Türen, die ansonsten verschlosssen bleiben würden.
Fazit
Jeder hauptberufliche Journalist sollte einen Presseausweis zur Erleichterung seiner Arbeit besitzen, allerdings darauf achten, dass er allgemein anerkannt wird bzw. von einem der relevanten Verbände ausgestellt wurde. Neben- oder Freiberufler in der Branche mögen zwar Vorteile aus einem „billigeren“ Ausweis ziehen, können aber nicht erwarten, dass dieser überall akzeptiert wird.