Ein Großteil aller Journalisten in Deutschland arbeitet als „freie Journalisten“ – der Deutsche Journalistenverband (DJV) schätzt die Zahl auf über 40.000 Personen. Freie Journalisten bereiten Informationen für Nachrichtendienste auf, schreiben Reportagen für Tageszeitungen, fertigen Radio-Features oder entwickeln Magazinbeiträge für Fernsehsender. Viele von ihnen sind dabei nicht auf ein einziges Medium festgelegt, sondern bedienen unterschiedliche Plattformen mit unterschiedlichen Auftraggebern. Sie haben als Freelancer die Wahl, mit welchen Themen sie sich beschäftigen möchten, verzichten aber auf die Rechte und Sicherheiten einer Festanstellung wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und müssen auch die Altersvorsorge in der Regel selbst finanzieren.
Freie Journalisten – eine Definition
Der Deutsche Journalistenverband definiert Journalismus wie folgt:
Der Journalist ist „hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien“ beteiligt.
Wird der Begriff „freie Journalisten“ verwendet, handelt es sich um eine besondere Form der arbeitsrechtlichen Beschäftigung: Der Journalist arbeitet auf Honorarbasis und per Werk- oder Dienstvertrag. Er unterstützt Medienunternehmen oder Organisationen – als
- Textelieferant,
- Rechercheur,
- Redakteur,
- Lektor,
- Korrespondent
- oder Pressereferent
- und in anderen Berufsformen, die dem Journalismus zugeordnet werden können.
Freie Mitarbeiter – eine Begriffsbestimmung
Freie Mitarbeiter erhalten von einem oder mehreren
- Unternehmen,
- Verbänden,
- Organisationen
- oder Einzelpersonen Aufträge,
die sie selbstständig ausführen. Hierfür erhalten sie eine auszuhandelnde Vergütung. Es ist möglich, bei einem Unternehmen in Festanstellung zu arbeiten, gleichzeitig aber als freier Mitarbeiter für andere Auftraggeber zu arbeiten, wenn der Arbeitsvertrag dies zulässt.
Neben der Bezeichnung als freier oder freischaffender Mitarbeiter werden auch die Begriffe Freelancer und Honorakraft verwendet. Der englische Begriff Freelancer entstammt dem Roman Ivanhoe von Sir Walter Scott, in diesem werden die mittelalterlichen Söldner als Freelancer (übersetzt: freie Lanze) bezeichnet. Auch „Honorarkraft“ weist darauf hin, dass die Arbeitsleistung mit einer einmaligen Summe, dem Honorar abgegolten wird.
Ein „freier Mitarbeiter“ ist nicht identisch mit der Bezeichnung „Freiberufler“, diese Kategorisierung stammt aus dem Steuerrecht und ist selbstständig ausgeübten Berufen vorbehalten, die wissenschaftlicher, künstlerischer oder erzieherischer Art sind: Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Dozenten oder Schauspieler. Ein Freiberufler kann durchaus als Angestellter seinen Beruf ausüben, „freie Mitarbeiter“ befinden sich in einem lockeren Arbeitsverhältnis zu einem oder mehreren Auftraggebern. Häufig anzutreffen ist unter freien Journalisten eine crossmediale Beschäftigung, beispielsweise bei Funk- und Printmedien oder in Fernsehformaten und Internetmedien.
Der freie Journalist ist in der Regel nicht in die Organisationsstruktur seines Auftraggebers eingebunden.
„Fester Freier“ und „Pauschalist“ – besondere Arbeitsmodi freier Journalisten
Viele freie Journalisten arbeiten kontinuierlich für einen oder mehrere Auftraggeber – zwar sind sie nicht festangestellt, können aber mit einem bestimmten Arbeitsvolumen regelmäßig rechnen.
Diese Form der Beschäftigung ist häufig in Medienunternehmen anzutreffen, die Mitarbeiter werden als „feste Freie“ geführt. Vor allem in den Radio- und Fernsehsendern arbeiten viele freie Journalisten als „feste Freie“. Eine weitere Form, sich der kontinuierlichen Mitarbeit freier Journalisten zu versichern, ist die Vergabe von „Pauschalen“ – einem monatlichen Entgelt – für eine gewisse Menge an Beiträgen zu abgesprochenen Themen, diese Beschäftigungsform finden freie Journalisten vor allem im Verlagswesen.
Das Honorar berechnet sich bei freien Journalisten bei Printmedien nach Druck-Zeilen oder -Seiten, in den Funk- und TV-Medien nach Sendeminuten. Für Moderatorentätigkeiten werden häufig Pauschalen vereinbart.
Der Anteil an den Inhalten verschiedener Medien, die von freien Journalisten erstellt werden, steigt stark an: Der Berufsverband Freischreiber listet dabei Anteile von bis zu 68 Prozent in verschiedenen Printmedien auf, darunter das „Zeit-Magazin“, „P.M.“ und „Brand eins“.
Werden freie Mitarbeiter nur von einem einzigen Auftraggeber beauftragt, kann dies als Scheinselbstständigkeit gesehen werden. Um dem Verdacht zu entgehen, beschäftigen manche Unternehmen „Pauschalisten“ oder „feste Freie“ nur noch zeitlich begrenzt oder wandeln die lockeren Beschäftigungsverhältnisse in Festanstellungen um. Hintergrund ist der Rechtsanspruch eines Mitarbeiters an seinen Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und im Urlaub sowie die Sozialversicherungspflicht, die sich ergeben, wenn es sich um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit handelt. Stellt sich heraus, dass ein freier Journalist nach dem Sozialversicherungsrecht wie eine arbeitnehmerische Person zu behandeln sei, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge als Gesamtes nachzahlen.
Journalist – eine nicht gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung „Journalist“ ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt – allerdings definieren der DJV wie auch das Steuerrecht, dass ein die Bezeichnung Journalist führender Autor mindestens die Hälfte seiner Einkünfte über seine journalistische Tätigkeit erzielen und den überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit darauf verwenden muss.
Die Ausbildung – viele Wege stehen dem freien Journalisten offen
Es ist möglich, an Universitäten und Journalistenschulen eine Ausbildung zum Journalisten zu absolvieren, jedoch ist das Berufsbild durch viele Quereinsteiger aus anderen Berufssparten gekennzeichnet. Den freien Zugang zum Journalistenberuf garantiert das deutsche Grundgesetz mit dem Artikel 5, der die Meinungs- und Pressefreiheit regelt.
Obwohl der Beruf Journalist – auch Pressefotografen und Bildredakteure zählen dazu – nach wie vor ein Begabungsberuf ist, bei dem eine Grundfähigkeit zu guter Vermittlung in Sprache oder Bild vorhanden sein sollte, ist die aktuelle Ausbildung geprägt von wissenschaftlichen Ansätzen und definierten Inhalten. Neben den Allroundern, die viele Themen gut abdecken können, sind in den Redaktionen vermehrt Spezialisierungen gefragt, beispielsweise auf
- Kultur,
- Wirtschaft,
- Sport
- oder Politik.
Vermehrt absolvieren angehende Journalisten eine zweigleisige Ausbildung mit einem Studium an einer Universität einerseits und einer begleitenden Ausbildung an einer, eher praktisch ausgerichteten Journalistenschule andererseits – zeitgleich oder hintereinander.
Das etwa zweijährige Studium begleiten Praktika und nach dem erfolgreichen Abschluss folgen Volontariate in unterschiedlichen Redaktionen.
Vor allem für freie Journalisten sind die betriebswirtschaftlichen Aspekte von besonderer Bedeutung: Sie werden nicht nur Inhalte produzieren, sondern diese auch möglichst lukrativ vermarkten müssen.
Die Geschichte des Journalismus – Wandel und Beständigkeit
Noch im 17. Jahrhundert waren Journalisten vor allem (literarische) Autoren, die auch als Herausgeber fungierten. Häufig waren in den Publikationen die Grenzen zwischen Kommentar und Nachricht nicht auszumachen. Dies schwächte die Glaubwürdigkeit sowohl der Medien als auch der Inhalte. Als Reaktion darauf sind die Karlsbader Beschlüsse von 1819 zu sehen, die anonyme Beiträge unterbanden und forderten, diese als Nachricht oder Meinung zu kennzeichnen. 1871 wurden diese Beschlüsse in ein einheitliches Presserecht gewandelt.
In diesem Zeitraum setzte auch der Wandel von der Nebentätigkeit zum Hauptberuf ein. Dazu beigetragen hat die Entwicklung von Parteipresse-Erzeugnissen, die das Spektrum der Zeitschriften und Tageszeitungen erweiterten.
Auch die technische Entwicklung führte bis Anfang des 21. Jahrhunderts zu weiter gehender Differenzierung von inhaltlicher und technischer Produktion: Satz und Druck, Betriebsführung und Organisation, Redaktion und Recherche trennten sich in unterschiedliche Berufe als Setzer, Drucker, Herausgeber und Redakteur oder Korrespondent. Seit der Zunahme digitaler Produktionsmittel weitet sich die Funktion des hauptberuflichen Journalisten wieder deutlich aus: Vor allem in den Printmedien erstellen fest angestellte wie freie Journalisten heute an Computern den Satz, gestalten ihren Beitrag seitengerecht und mitunter einschließlich des Bildmaterials.
Freie Journalisten – Vor- und Nachteile einer selbständigen Tätigkeit
Zu den Vorteilen zählt ohne Zweifel, dass
- die Produktion von Inhalten deutlich selbstbestimmtererfolgen kann als im festen Arbeitsverhältnis.
Allerdings nützt die freie inhaltliche Gestaltung wenig, wenn sich kein Käufer der Inhalte findet. Auch in der
- Wahl der Arbeitszeit besteht mehr Freiheit,
- ebenso in der Organisation der Arbeitsabläufe.
- Teilweise können Beiträge an einem beliebigen Ort gefertigt und die Daten anschließend digital übermittelt werden.
Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, eine
- Zweitverwertung nicht vermittelter Inhalte mit anderen Abnehmern zu vereinbaren
- sowie die Möglichkeit, für mehrere Auftraggeber zu arbeiten.
Diese Wahl steht einem festangestellten Mitarbeiter in der Regel nicht zur Verfügung, er hat eine Treuepflicht seinem Arbeitgeber gegenüber, dem er seine Arbeitsleistung uneingeschränkt zur Verfügung stellt.
Ein Nachteil ist die relative Abhängigkeit von Nachfrage und Konjunktur- Inhalte oder Formen, die außerhalb des häufig Nachgefragten liegen, sind schwerer veräußerlich, andererseits treffen sie nicht auf eine solch starke Konkurrenz wie marktgängige Texte.
Ein weiterer Nachteil ist die
- Finanzierung der eigenen Infrastruktur wie Büro und Kommunikationsmittel, sowie die Geschäftsausstattung oder Spesen müssen vom freien Journalisten selbst finanziert werden,
- ebenso wie Krankenversicherung
- und Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit,
- Berufshaftpflicht
- oder die Altersvorsorge.
Dadurch, dass kein festes Arbeitsverhältnis besteht, stufen die Banken mitunter die Kreditwürdigkeit herab gegenüber Beziehern fester Einkommen. Von Nachteil ist auch die fehlende Lohnfortzahlung im Urlaubsfall. Die freie Zeiteinteilung kann zu Überforderung führen bei großer Nachfrage oder unerwarteten Problemen – hier sind freie Journalisten als Auftragnehmer in der Pflicht, die zugesagte Leistung auch zu erbringen, gegebenenfalls entstehen bei Nichterfüllung Schadensersatzansprüche.