Objektbeschränkung bei Eigenheimzulage gilt nicht, wenn Angehörige einziehen
Bei der Gewährung der Eigenheimzulage legt der Staat großen Wert auf die so genannte Objektbeschränkung. Das heißt, zwei räumlich zusammenhängende Wohnungen dürfen nicht gleichzeitig gefördert werden. Großzügiger ist diese Reglung nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern auszulegen, wenn eines der Objekte unentgeltlich an Angehörige überlassen wird. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 37/01)
Der Fall: Ein Ehepaar errichtete auf einem Grundstück ein Haus …