… Sicherung stellt hierzu eindeutig klar :
Blutzuckerteststreifen sind Arzneimittel.Versicherte haben einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit diesem Arzneimittel und zwar ohne Zuzahlung. Der grundsätzliche Anspruch der Versicherten wird zudem auch nicht durch das Hilfsmittel - Verzeichnis eingeschränkt.
Die Versorgung der Patienten zur Selbskontrolle ist darüber hinaus ein effizienten Beitrag zur Kostensenkung. Gut eingestellte selbst kontrollierende Diabetiker verursachen nach bekannten vorliegenden Studien nämlich nur jährlich etwa ein Drittel …