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Unister GmbH - Ab-in-den-Urlaub.de

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Public Relations Unister GmbH presse@unister-gmbh.de Anja Kazda Barfußgässchen 11 04109 Leipzig

Über das Unternehmen

Die Unister GmbH betreibt und vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, www.fluege.de, www.hotelreservierung.de und www.reisen.de Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reis

Aktuelle Pressemitteilungen von Unister GmbH - Ab-in-den-Urlaub.de
Fluggesellschaften im Vergleich - Reisende bewerten Airlines
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Fluggesellschaften im Vergleich - Reisende bewerten Airlines

ab-in-den-urlaub.de Umfrage offenbart Stärken und Schwächen. Das Online-Reiseportal ab-in-den-urlaub.de hat seine Besucher nach ihren Erfahrungen mit den am häufigsten gebuchten Airlines gefragt. Die Fluggesellschaft tragen schließlich mit ihrer Qualität und Zuverlässigkeit zum guten oder schlechten Beginn der Reise bei. Die Umfrageergebnisse zeigen die Plus- und Minuspunkte der einzelnen Airlines bei Check-In, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit des Personals, Platzangebot, Unterhaltung an Bord, Service und das Verhältnis von Preis und Leistung…
24.03.2009
Hierhin fliegen die Deutschen 2009 in den Urlaub
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Hierhin fliegen die Deutschen 2009 in den Urlaub

ab-in-den-urlaub.de verrät die Top-Destinationen Die ersten Sonnenstrahlen lassen den nahenden Frühling und Sommer erahnen. Wer denkt da nicht an den kommenden Urlaub. Das Internetreisebüro ab-in-den-urlaub.de hat seine Frühbuchungen analysiert und stellt die beliebtesten zehn Flugziele für das Reisejahr 2009 vor. Demnach ist Palma de Mallorca der unangefochtene Urlaubsfavorit der Deutschen, gefolgt von der türkischen Riveria mit den Regionen um Antalya und Belek. Viele freuen sich derzeit aber auch auf einen Sommerurlaub in Ägypten: Sie ha…
18.03.2009
Geld zurück bei Verspätung des Fluges
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Geld zurück bei Verspätung des Fluges

EU-Verordnung legt Höhe der Rückzahlung fest Ab-in-den-Urlaub.de informiert über Reiserechte. Ratsam ist immer, vor dem Flug eine Reiseversicherung abzuschließen, weitere Informationen über etwaige Rückzahlungen bei Nichteinhaltung der Verträge liefern die Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaften. Fest steht: Wer länger als fünf Stunden wegen eines verspäteten Fluges warten muss, bekommt laut der EU-Verordnung 261/2004 den Preis für sein Ticket von der Fluggesellschaft vollständig zurück. Auch bei ausgefallenen Flügen gilt die Geld-zu…
05.03.2009
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