RA FAStR Thomas Wenzler ist seit 1991 als Rechtsanwalt tätig und seit 1996 auch Fachanwalt für Steuerrecht. Er konzentriert sich auf Steuerrecht im allgemeinen und Steuerstrafrecht sowie Steuerstreitführung im besonderen.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat am 10. Februar 2009 (8 V 2459/08 A (H)) entschieden, dass Bankmitarbeiter auch für Steuerhinterziehungen nicht enttarnter Kunden haften.
Bei der Entscheidung handelt es sich um einen Beschluss im Rahmen eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung. Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof ist zugelassen.
Das Finanzgericht Düsseldorf ist insbesondere der Meinung, dass der Antragsteller (der Bankmitarbeiter) sich nicht auf den Grundsatz "in dubio pro reo" berufen könne. Es sei nämlich davon überzeugt, dass auch d…
16.04.2009
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