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Thomas Wenzler

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Thomas Wenzler | Fachanwalt für Steuerrecht | Köln Lindenburger Allee 2 50931 Köln T: 0221 282 753 0 F: 0221 282 753 29 M: 0160 968 60 848 www.wenzler-law.de

Über das Unternehmen

RA FAStR Thomas Wenzler ist seit 1991 als Rechtsanwalt tätig und seit 1996 auch Fachanwalt für Steuerrecht. Er konzentriert sich auf Steuerrecht im allgemeinen und Steuerstrafrecht sowie Steuerstreitführung im besonderen.

Aktuelle Pressemitteilungen von Thomas Wenzler
FG Düsseldorf - Bankmitarbeiter haften auch Steuerhinterziehungen nicht enttarnter Kunden
Thomas Wenzler

FG Düsseldorf - Bankmitarbeiter haften auch Steuerhinterziehungen nicht enttarnter Kunden

Das Finanzgericht Düsseldorf hat am 10. Februar 2009 (8 V 2459/08 A (H)) entschieden, dass Bankmitarbeiter auch für Steuerhinterziehungen nicht enttarnter Kunden haften. Bei der Entscheidung handelt es sich um einen Beschluss im Rahmen eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung. Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof ist zugelassen. Das Finanzgericht Düsseldorf ist insbesondere der Meinung, dass der Antragsteller (der Bankmitarbeiter) sich nicht auf den Grundsatz "in dubio pro reo" berufen könne. Es sei nämlich davon überzeugt, dass auch d…
16.04.2009
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