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Schutt, Waetke

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Schutt, Waetke Rechtsanwälte Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thomas Waetke Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe info@schutt-waetke.de www.schutt-waetke.de http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Über das Unternehmen

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Aktuelle Pressemitteilungen von Schutt, Waetke
Bild: Werbeaufsteller auf Straße begründen SondernutzungBild: Werbeaufsteller auf Straße begründen Sondernutzung
Schutt, Waetke

Werbeaufsteller auf Straße begründen Sondernutzung

Viele Veranstalter und Unternehmer nutzen auch die Straße. Solange die Straße im Rahmen ihrer Widmung genutzt wird, ist das auch zulässig: z. .B. zum Transport von Waren und Befahren mit Fahrzeugen. Verlässt man diesen Widmungsrahmen z. B. beim Verteilen von Flyern auf dem Bürgersteig, spricht man straßenrechtlich von einer Sondernutzung. Wird auf der Straße/dem Bürgersteig Werbung betrieben, liegt regelmäßig eine Sondernutzung vor. Manch findige Agenturen nutzen deshalb Fahrzeuge mit übergroßen Aufklebern bzw. Plakaten und berufen sich dan…
18.11.2016
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