Der Bundesverband Mikrohaus vertritt Hersteller, Händler und Makler von baugenehmigungs-fähigen Mikrowohngebäuden und setzt sich für die Etablierung dieser modernen Wohnform ein.
Händler wegen Nichteinhaltung deutscher Regeln zu Schadensersatz verurteilt.
_Ein Gericht hat einen Tiny House- bzw. Mobilheim-Händler verurteilt, der mit irreführender Werbung Mikrohäuser verkauft hat, die in den Begriffen implizierten Standrads nicht eingehalten haben. Durch den Streit wurde entschieden, dass für alle Wohngebäude die Endkunden auf die Einhaltung von DIN-Normen vertrauen können. Der Bundesverband sieht sich durch das Einzelurteil in seiner Auffassung bestätigt: Der sog. Tiny House Markt benötigt eindeutige Begriffe aus d…