Zum 01.01.2017 sollen 2/3 der privat Krankenversicherten eine „außergewöhnliche“ Beitragserhöhung von über 10 % der ohnehin hohen Beiträge verkraften. Die Begründung: Durch die andauernd niedrige Verzinsung der Altersrückstellungen sind die Versicherer gesetzlich zur Beitragsanpassung nach oben verpflichtet.
Das ist so richtig. Doch welche Gegenmittel hat der Versicherte? Der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse, GKV ist meistens nicht möglich. Auch die GKV ist nicht umsonst und wird ebenfalls immer teurer. Die Kündigung der privaten Kran…