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Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) - quo vadis?

02.03.201815:36 UhrIT, New Media & Software
Bild: Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) - quo vadis?
Arbeitskreis EDV & Recht e.V.
Arbeitskreis EDV & Recht e.V.

(openPR) Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sollte am 01.01.2018 mit der passiven Nutzungspflicht für alle Rechtsanwälte starten. Am 22.12.2017 setzte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das beA jedoch offline. In der Folgezeit wurden immer wieder neue sicher-heitstechnische Probleme des beA offenbart und diskutiert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht sicher, wann das beA wieder zur Verfügung stehen und wie die Zukunft des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte dann aussehen wird.



Die Veranstaltung hat das Ziel, einen sachlichen Überblick über die tatsächliche technische Situation des beA zu geben und soll versuchen, erste mögliche Antworten auf wesentliche Rechtsfragen zu geben, die durch die unerwartete Situation aufgekommen sind.

Im ersten Teil der Veranstaltung wird Herr Hannes Müller einen Überblick zur Gesamtarchitektur des beA-Systems sowie zum verwendeten Verschlüsselungsverfahren geben. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird Herr Rechtsanwalt Julius Oberste-Dommes die rechtlichen Rahmenbedingungen des beA und die rechtlichen Folgen der Offline-Situation darstellen.

Referenten:
Hannes Müller ist IT-Referent bei der BRAK und derzeit Projektleiter für die Weiterentwicklungen des beA auf Seiten der BRAK. Er hat ein Bachelor-Studium in Nordamerikastudien mit den Schwerpunkten Volkswirtschaftslehre und Politik an der Freien Universität Berlin sowie ein Master-Studium im Prozess- und Projektmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin abgeschlossen.

Julius Oberste-Dommes LL.M. (Informationsrecht) ist Fachanwalt für IT-Recht und bei der Kölner Rechtsanwaltskanzlei WERNER Rechtsanwälte Informatiker (WERNER RI) tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind das IT-Projektgeschäft sowie das Datenschutzrecht. Er ist einer der Experten zu rechtlichen Fragen rund um das beA und hat durch maßgebliche Veröffentlichungen die Grundlagen für das vorübergehende „Aus“ des beA durch den Anwaltsgerichtshof Berlin im Jahr 2016 gelegt und trägt zu beA-Themen regelmäßig vor.

Datum:
Mittwoch, 21.03.2018, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Stadthotel am Römerturm (ehemals Kolpinghaus International) in Köln, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln

Entgelt:
35,- € für Mitglieder
50,- € für Nicht-Mitglieder

Anmeldung:
Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online unter http://www.edv-und-recht.de oder formlos per Fax (0221 / 973143-99) erfolgen.

Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt.

Weitere Informationen finden Sie immer aktuell auf der Homepage des Vereins unter www.edv-und-recht.de.

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