(openPR) „Ordnungswidrigkeiten im Umweltrecht“ lautet der Titel eines Seminars, das am 04. September 2018 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Aus dem europäischen und deutschen Umweltrecht resultiert eine Vielzahl an Pflichten für Betreiber von Anlagen und sonstige Unternehmen, aus denen im Falle der Nichterfüllung Ordnungswidrigkeiten erwachsen können.
Das Seminar zeigt die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen eines Bußgeldverfahrens auf und macht Sie mit dem Verfahrensablauf im Bußgeldverfahren vertraut.
Die Teilnehmer erfahren, wie sie umweltrechtliche Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß im Unternehmen umsetzen müssen, um entsprechende ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen erfolgreich zu vermeiden.
Grundlegende Aspekte der Veranstaltung sind:
- Allgemeines zu Ordnungswidrigkeiten, wie Anwendungsbereich, Definitionen, Zuständigkeiten, Verfahrensablauf und Verjährung
- Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit anhand von Beispielen
- Bemessung von Bußgeldhöhen im umweltrechtlichen Verfahren
- Beweisführung, Beweissicherung und Entlastungsmöglichkeiten
- Paralleles Führen von Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
Das Seminar richtet sich sowohl an Betreiber von Anlagen, sonstige Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebs- und Bereichsleiter, verantwortliche Personen im Bereich des Umweltrechts und sonstige interessierte Personen, wie Umweltbeauftragte im Unternehmen, als auch als Behördenmitarbeiter, die im umweltrechtlichen Bereich tätig sind.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 279€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter
www.iwu-ev.de/pdf/R180904.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/R180904.ics













