(openPR) Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) hat am heutigen Tage bekannt geben, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nunmehr auch als Übersetzung kostenfrei im Internet als Download zur Verfügung steht. Es ist abzurufen unter http://www.gesetze-im-internet.de/englisch_bgb. Unter http://www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Auf den Webseiten sind rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verfügbar. Das Angebot http://www.gesetze-im-internet.de ergänzt die E-Government-Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung im Bereich der Rechtsinformation. BundOnline 2005 ist ein wichtiger Bestandteil der Verwaltungs- modernisierung. Der neue Service ermöglicht einen Einblick in das deutsche Privatrecht und baut unser Rechtsinformationsangebot auf einem wichtigen Gebiet aus. Allein bei der neuen englischen Fassung des BGB soll es nicht bleiben, das Bundesjustizministerium plant das fremdsprachige Angebot deutscher Gesetze kontinuierlich zu erweitern. Der neue Service ermöglicht einen Einblick in das deutsche Privatrecht und baut unser Rechtsinformationsangebot auf einem wichtigen Gebiet aus. Allein bei der neuen englischen Fassung des BGB soll es nicht bleiben, das Bundesjustizministerium plant das fremdsprachige Angebot deutscher Gesetze kontinuierlich zu erweitern.
Dieser besondere Service dürfte vor allem für Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, aber auch Dolmetscher und Übersetzer von erheblichem Interesse sein, da hiermit die Verwendung einer einheitlichen Terminologie angestrebt werden könnte.
Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de)
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