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Gebärmutterentfernung - Anspruch auf Zweitmeinung wird geprüft

13.12.201714:10 UhrGesundheit & Medizin
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(openPR) Eine Information der Initiative „Rettet die Gebärmutter“

Marburg. Gute Nachrichten für Frauen, die unter starken, lang anhaltenden Monatsblutungen (Menorrhagie) leiden und ausschließlich eine Gebärmutterentfernung empfohlen bekommen haben: Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat im September dieses Jahres der Gemeinsame Bundesausschuss neue Verfahrensregeln festgelegt, durch die Patienten/Patientinnen bei bestimmten planbare Eingriffen einen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung haben.



Die ersten Eingriffe, für die diese Regel zukünftig gelten soll, sind im „Besonderen Teil“ der Zweitmeinungsrichtlinie aufgeführt: Mandeloperationen und das Entfernen der Gebärmutter (Hysterektomie). Weiterhin legt sie fest, welche Module die Zweitmeinung umfasst, für welche planbaren Eingriffe sie möglich ist und über welche besonderen Qualifikationen Ärzte verfügen müssen, die vor einem Eingriff eine Zweitmeinung abgeben dürfen sowie deren geprüfte Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen an der Durchführung.

Zweck der neuen Regelung ist die Verringerung sogenannter „mengenanfälliger“ Eingriffe, die nicht immer medizinisch notwendig sind. Die Versicherten sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, sich über die Notwendigkeit des vorgeschlagenen Eingriffs und über eventuelle Behandlungsalternativen informieren zu lassen. Dies beinhaltet dann auch die Einsicht in die vorhandenen Befunde des behandelnden Arztes, ein erneutes Anamnesegespräch sowie körperliche Untersuchungen, die in diesem Fall auch ein zweites Mal durchgeführt werden dürfen, soweit sie für die Zweitmeinung relevant sind.

Die Patienten müssen über ihr Recht, eine Zweitmeinung einzuholen, informiert werden. Der festgelegte Zeitraum, in dem dies zu geschehen hat, ist mindestens zehn Tage vor der geplanten Durchführung des Eingriffs. Zudem ist der behandelnde Arzt verpflichtet, die Patienten hinzuweisen, wo sie Kontaktdaten von Ärzten finden können, die eine Zweitmeinung abgeben dürfen.

Die Ärzte, die berechtigt sind, eine Zweitmeinung abzugeben, benötigen eine Genehmigung. Diese erhalten sie von der Kassenärztlichen Vereinigung, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Nun muss die Zweitmeinungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden und tritt dann nach der Nichtbeanstandung in Kraft. Anschließend hat der Bewertungsausschuss drei Monate Zeit, die Vergütung festzulegen. Dann kann diese neue Leistung in Anspruch genommen werden.

Die Initiative „Rettet die Gebärmutter“ freut sich über diese Nachricht und hofft auf eine baldige, positive Entscheidung, da die Gebärmutterentfernung in Deutschland immer noch ein „mengenanfälliger Eingriff“ ist. Laut Experten ist sie jedoch häufig medizinisch nicht notwendig, da es inzwischen eine ganze Palette moderner, schonender und organerhaltender Therapieverfahren gibt. Für die Behandlung von Frauen, die unter starken, lang anhaltenden Menstruationsblutungen leiden, gibt es beispielsweise die Möglichkeit einer minimalinvasiven Endometriumablation (Verödung der Gebärmutterschleimhaut). Sind Myome Verursacher der Blutungen, gibt es ebenfalls verschiedene Methoden diese schonend zu entfernen.

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