(openPR) In einem Fertigungsbetrieb wurde in einer Waschhalle für Fahrwerke eine erhöhte Lärmexposition gemessen. Um die Anforderungen an die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung einzuhalten, müssen entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Sind Beschäftigte am Arbeitsplatz gehörgefährdetem Lärm ausgesetzt, muss der Arbeitgeber zum Schutz der Mitarbeiter vor Lärm entsprechende Maßnahmen festlegen und umsetzen. Demnach sind Arbeitsräume so zu gestalten, dass die Schallausbreitungsbedingungen dem Stand der Technik entsprechen. Dieser kann als eingehalten gelten, wenn die Schallpegelabnahme pro Abstandsverdopplung mindestens 4 dB, oder der mittlere Schallabsorptionsgrad mindestens 0,3 beträgt. In kleineren Räumen bis 1000 m³ wird oftmals der mittlere Schallabsorptionsgrad als Kriterium herangezogen.
Auf Basis einer Nachhallzeitmessung hat die Fa. Jansen Akustik berechnet, wie viel Absorptionsmaterial benötigt wird, so dass der Arbeitsraum einen mittleren Schallabsorptionsgrad von mindestens 0,3 aufweist.
An das Material wurden hohe Anforderungen hinsichtlich Feuchtigkeit und Chemikalienbeständigkeit gestellt. Unsere Feuchtraumabsorber sind widerstandfähig gegenüber Wasser und Feuchtigkeit und für solche Anwendungen hervorragend geeignet. Diese bestehen aus einem geschlossenzelligen Polyethylen und weisen hohe Absorptionswerte auf. Zudem sind die PE-Absorber schwer entflammbar und leicht zu reinigen.
Aus diesem Material haben wird eine Baffeldecke und großformatige Wandabsorber in der Waschhalle installiert. Mit dieser erfolgreichen Maßnahme konnte der mittlere Schallabsorptionsgrad von mindestens 0,3 eingehalten werden. Des Weiteren wurde dadurch eine Pegelminderung von ca. 5 dB erzielt.
Mehr Informationen zu den Akustikprodukten auf: www.jansenakustik.com












