(openPR) „Hochwasserschutz und Bauleitplanung - Rechtliche Vorgaben und Spielräume im WHG“ lautet der Titel eines Seminars, das am 19. April 2018 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht auch das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.
Im seit 1. März 2010 novellierten Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. den Landeswassergesetzen ist geregelt, dass Überschwemmungsgebiete zu erfassen, vorläufig zu sichern bzw. festzusetzen sind.
In diesen Gebieten gelten darüber hinaus spezifische Planungs- und Bauverbote, die im Zuge der Bauleitplanung bzw. Einzelvorhabenzulassung nur unter Darlegung von Ausnahmevoraussetzungen überwunden werden können.
Im Seminar werden die rechtlichen Vorgaben des WHG, der Landeswassergesetze sowie des Baugesetzbuchs erläutert.
Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt.
Die damit im Zusammenhang stehenden Entschädigungsfragen (z.B. Planungsschadensrecht) werden näher betrachtet.
Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.
Das Seminar wendet sich an Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 279€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/W180419.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/W180419.ics













