(openPR) Landgericht München weist Klage der Erdinger Brauerei ab
München, 22. August 2006 - Die Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt hat den Süddeutschen Verlag im Rechtsstreit gegen die Privatbrauerei Erdinger Weißbräu Werner Brombach GmbH erfolgreich vertreten. Die Brauerei hatte von dem Verlag gefordert auf die Bezeichnung "Erdinger" im Titel der "Erdinger SZ", der im Landkreis Erding erscheinenden Lokalausgabe der Süddeutschen Zeitung, zu verzichten. Die 1. Kammer des Landgerichts München hat die Unterlassungsklage am 9. August 2006 abgewiesen.
Die Brauerei hatte den Namensverzicht mit älteren Marken-, Firmen- und Werktitelrechten an der Bezeichnung "Erdinger" begründet: Erdinger Weißbräu vermarktet ihre Produkte seit 1949 unter Nutzung des Namens ihrer Heimatstadt, seit 1994 ist "Erdinger" als Marke eingetragen. Der Süddeutsche Verlag gibt in der Münchner Region seit 1977 mehrere Landkreisausgaben heraus. Deren Titel änderte der Verlag vor sechs Jahren so, dass hinter der jeweiligen geografischen Angabe stets "SZ" steht, so auch bei der "Erdinger SZ".
Das Landgericht unter Vorsitz von Richterin Pecher war der Argumentation der Erdinger-Brauerei nicht gefolgt. Es fehle, so die Auffassung des Gerichts, an der Verwechslungsfähigkeit der Namen, da das Publikum "Erdinger" in der Kennzeichnung "Erdinger SZ" lediglich als geografische Angabe verstehe. Aus Sicht der Verbraucher werde der Zeitungstitel vielmehr durch dessen Namensbestandteil "SZ" geprägt. Außerdem ergebe sich aus dem erheblichen Abstand zwischen der Brauerei- und Verlagsbranche keinerlei Eignung zur Ruf- oder Aufmerksamkeitsausbeutung der Biermarke. Und schließlich, so das Gericht, sei das "Erdinger" im Namen der Lokalausgabe nicht unlauter, weil diese geographische Angabe schon Bestandteil des früheren Namens der Zeitung ("Erdinger Neueste Nachrichten") gewesen und überdies bei Zeitungen üblich sei.
Der Süddeutsche Verlag, der zu den langjährigen Mandanten der Kanzlei zählt, wurde in dem Rechtsstreit von der Beiten Burkhardt-Partnerin Friederike Bahr vertreten. Friederike Bahr ist im Münchener Büro der Kanzlei in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Recht der Werbung sowie Medienrecht tätig. Auf Seiten des Verlags war die Verlagsjuristin Rafaela Hüttig tätig.
"Mit dem Urteil", erklärte Friederike Bahr, "wird bestätigt, dass der freie Gebrauch geografischer Bezeichnungen auch durch bekannte Marken nicht eingeschränkt werden kann. Über den entschiedenen Fall hinaus wird dieses Urteil auch andere Unternehmen in Erding unterstützen, die diese geografische Bezeichnung in ihren Marken oder Namen führen wollen".
Die Brauerei kann gegen das Urteil, das am 11. September 2006 rechtskräftig werden soll, Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. Erdinger Weißbräu wurde in dem Rechtsstreit von der Münchner Kanzlei Rau & Rau vertreten.
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