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Welche Auswirkungen hat der Wegfall von EU-Roaming-Gebühren?

27.07.201711:57 UhrMedien & Telekommunikation
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Europaflagge
Europaflagge

(openPR) Seit dem 15. Juni 2017 ist eine neue Zeitrechnung für die mobile Telekommunikation in Europa angebrochen. Ab da an dürfen Mobilfunkanbieter für das surfen, Telefonieren und SMS versenden innerhalb der EU und des Europäische Wirtschaftsraum nicht mehr extra abkassieren. Welche Auswirkungen wird der Wegfall der EU-Roaming-Gebühren haben?



Seit vielen Jahren haben Mobilfunkanbieter für das Roaming in Europa stark abkassiert und entsprechend wurden die Roaming-Gebühren als viel zu hoch kritisiert. Im März 2007 wurde eine Verordnung aufgesetzt, welche im Juni 2007 durch die Zustimmung der EU-Kommission in Kraft trat. Im ersten Schritt wurde eine Höchstgrenze für abgehende Anrufe in das EU-Ausland auf maximal 49 Cent und auf maximal 24 Cent für eingehende Anrufe festgelegt, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Innerhalb der Folgejahre wurden die Gebühren jedes Jahr immer mehr gesenkt und seit dem 15. Juni 2017 ist damit gänzlich Schluss. Für Gespräche und SMS durch fremde Netze durchzuleiten, später dann auch für das mobile Surfen, war für die Anbieter ein gutes Geschäft. Teilweise haben die Roaming-Gebühren bis zu 10% des Umsatzes der Anbieter vom jährlichen Gesamtumsatz ausgemacht. „Roam like at home“ (RLAH) lautet dabei das von der EU angepriesene Motto und soll den Abschied vom einstigen Kostenschrecken für Reisende innerhalb der EU darstellen. Das bedeutet, dass alle Reisenden innerhalb der EU Ihren Handyvertrag so nutzen können, als befänden Sie sich in ihrem Heimatland. Dies gilt für Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern sowie für den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen). Die neue EU-Roaming-Regelung gilt nicht für die Schweiz, San Marino, Monaco und Andorra. Die Türkei ist ebenfalls kein EU-Mitglied und Reisende können hier auch nicht von der neuen EU-Roaming-Regelung profitieren. Desgleichen gilt die EU-Roaming-Regelung auf Schiffen sowie in Flugzeugen nicht. Die Verordnung umfasst nur landgestützte Mobilfunkverbindungen und gilt auch dann nicht, wenn an Bord von Schiffen und Flugzeugen satellitengestützte Mobilfunkverbindungen zur Verfügung gestellt werden.


Warum eigentlich Roaming-Gebühren?

Für die Nutzung von Fremdnetzen der Mobilfunkanbieter wurden an die Eigentümer der ausländischen Netze Gebühren bezahlt. Die anfallenden Gebühren werden an den Verbraucher als Roaming-Gebühren weitergereicht. Die Provider zahlen zwar weiterhin die Kosten für die Nutzung ausländischer EU-Netze, aber die großen Anbieter haben das Inkrafttreten der neuen EU-Roaming-Regelung bereits vor langer Zeit eingeplant und entsprechend Ihre Preise angepasst.


Welche Auswirkungen hat dies auf den Verbraucher?

Durch den Wegfall der EU-Roaming-Gebühren wird sich das Verhalten beim Aufenthalt im europäischen Ausland der Nutzer stark verändern. Reisende werden nicht mehr nur das Hotel W-Lan nutzen, sondern auch unterwegs und ohne zusätzliche Kosten vermehrt Ihr Handy nutzen. Dies bringt die Gemeinschaft „Europa“ näher zusammen und unterstützt bzw. unterstreicht die vier Freiheiten des europäischen Binnenmarktes. Damit wird sich über kurz oder lang die Kommunikation und Vernetzung verstärken. Das lästige informieren über zusätzliche Optionen für den Reisenden fällt zukünftig weg. Der Endverbraucher kann wie gewohnt seine Apps und zahlreiche Dienstleister bzw. Anbieter (Carsharing, Bikesharing usw.) wie gewohnt nutzen ohne sich über zusätzliche Kosten Gedanken zu machen.

„Seit dem 15. Juni 2017 gibt es keine Reklamationen mehr wegen erhöhten Auslandkosten, welche innerhalb der EU verursacht wurden und das bedeutet weniger Arbeitsaufkommen für uns und die einzelnen Anbieter“, schildert Herr Alyas Salam, Geschäftsführer der KfT GmbH – Kanzlei für Telekommunikation Hamburg. Zusätzlich bekundet er: „das dies einer der langerwarteten kleinen Schritte ist, damit Europa wirtschaftlich weiter zusammenwächst.“

Gerade die großen Anbieter offerieren schon seit längerer Zeit sehr gute Tarife, welche innerhalb der EU alle anfallende Kommunikation/Internetnutzung mit dem Handy kostengünstig abdeckt. Daher empfiehlt es sich, sein Verhalten im Mobilfunk zu überprüfen und entsprechende Optimierung seines Vertrages vorzunehmen, um zukünftig für das Reisen innerhalb der EU gänzlich sorglos unterwegs zu sein.


Gibt es noch Kostenfallen?

Achtung: Leider ist das Telefonieren von Deutschland ins europäische Ausland weiterhin teuer, wenn nicht sogar teurer geworden, da die Anbieter die Einbußen durch den Wegfall der Roaming-Gebühren kompensieren möchten. Achten Sie also bei Ihrem Handyvertrag ob eine Option bzw. Inklusiv-Leistung enthalten ist, wenn Sie öfter von Deutschland ins europäische Ausland telefonieren. Bei häufiger Telefonie ins europäische Ausland sollte in jedem Fall eine entsprechende Option im Tarif enthalten sein. Jeder Nutzer sollte seinen Tarif/Vertrag auf versteckte Kostenfallen prüfen. So bewerben einige Anbieter Ihre vermeintlich sehr günstigen Tarifen, welche allerdings die Auslandsnutzung komplett ausschließen. Ferner gibt es noch Tarife welche die Inklusiv-Leistung bei einer Auslandsnutzung einschränken. Daher sollte jeder Nutzer bei Vertragsabschluss genau auf die Auslandkonditionen achten, da diese auch leider meist im Kleingedruckten versteckt sind. Wer dies übersieht und sein Handy im EU-Ausland mobil nutzen möchte, muss dann eventuell seinen vermeintlich günstigen Vertrag mit kostenpflichtigen Optionen erweitern.

Bei einigen Anbietern müssen die Kunden Ihren alten Tarif prüfen und gegebenenfalls aktiv auf den Anbieter zugehen, um im Europäischen Ausland ohne Roaming-Gebühren telefonieren zu können bzw. die neue EU-Roaming-Regelung für seinen Tarif gilt. Das Betrifft i.d.R. Verträge, welche eine festgelegte Roaming-Option (alternatives Datenpaket für EU-Ausland) bereits in Ihrem Tarif enthalten haben. „Vorsichtshalber sollte man bei seinem Anbieter nachfragen, ob man automatisch auf die neue EU-Roaming-Regelung umgestellt wurde“, merkt Herr Alyas Salam an. Die EU-Roaming-Regelung ist teilweise schwammig formuliert und lässt stellenweise Interpretationsmöglichkeiten offen. Dennoch halten sich die Anbieter an die Vorgaben bzw. die Sinnhaftigkeit der EU-Roaming-Regulierung. Wie sich der Markt dahingehend entwickelt, kann zurzeit selbst von Branchenkennern nicht vorhergesagt werden.


Kann ich mir einen viel günstigeren Anbieter im europäischen Ausland suchen und in Deutschland nutzen?

Nein, da es eine Regulierung gibt, welche die Anbieter vor solchen Fällen schützen soll, die so genannte „Fair-Use-Policy“. Fair-Use-Policy bedeutet, dass die Anbieter Aufschläge für Kunden erheben können, welche in einem Land Ihren Handyvertrag kaufen, wo die Preise günstiger sind als in seinem Heimatland und diesen dann überwiegend in seinem Heimatland nutzt. Somit soll verhindert werden, dass Anbieter eines Landes, wo die durchschnittlichen Kosten für Handyverträge höher sind, vom Markt gedrängt werden.

Infos und Links:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/InternRoaming/EURoaming/EURoaming-node.html

https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/roaming-implementing-regulation

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