(openPR) In den deutschen Medien glaubte man an einen Abverkauf von Fussballspielern nach China. Hintergrund der gehäuften und drängenden China Angebote ist jedoch, dass der China Transfermarkt einen Spielerwechsel nur bis zum 14. Juli 2017 zulässt. Chinesische Investoren und Klubs wollten also für den boomenden Fußballmarkt in China noch vor „Ladenschluss“ wichtige Transfers über die Bühne bringen. Die chinesischen Transferregeln entwickeln sich schnell fort. Zuletzt wurde zur Beruhigung des Marktes vereinbart, dass die Zahl der ausländischen Spieler in chinesischen Teams von vier auf drei reduziert wird. Neuerdings sind bei Deals mit Chinesen auch „Sondersteuern“ in Form einer Nachwuchsabgabe einzupreisen. Chinesische Klubs sind angeblich verpflichtet, eine Abgabe in Höhe der Transfersumme zu entrichten. Sprich: wer eine Millionen für einen Spieler ausgibt, muss zusätzlich eine Millionen an Sondersteuer zahlen. Dieser Posten trifft natürlich den chinesischen Käufer – er ist jedoch geeignet, den Preis für einen Spieler zu drücken, da der chinesische Interessent argumentieren kann, dass er die Summe einpreisen muss.
Bei Fragen zu deutschen oder chinesischen Transferregeln und für die Rechtsberatung zu Transfer-Konstrukten stehen sportrecht-berater.de mit Rat und Tat zur Seite.













