(openPR) Das Recht von Costa Rica wird zukünftig für deutsche Geschäftsleute, die mit dem mittelamerikanischen Land Handel treiben, sehr viel näher kommen.
Der Hamburger Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, der seit vielen Jahren im internationalen Recht zuhause ist und in Hamburg, Leiden, Miami und Shanghai studierte, vereinbarte Ende Juni mit der wohl renommiertesten Anwaltskanzlei in Zentralamerika, Pacheco Coto aus San José eine enge Zusammenarbeit, die es ermöglicht, deutschen Mandanten mit Fragen zum Recht Costa Rica schnell und effizient helfen und sie beraten zu können.
Pacheco Coto hat neben ihrer Zentrale in San José Büros in El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua.
Entstanden ist die Zusammenarbeit vor vielen Jahren als ein Unternehmen aus Costa Rica einen Dufthersteller aus Deutschland wegen mangelhafter Ware verklagte und Pacheco Coto einen Prozessbevollmächtigten suchte.
Henning Schwarzkopf übernahm das Mandat und führte schließlich eine Entscheidung am OLG Celle herbei.
Als er sich nach langer Zeit mit dem Seniorpartner, Rechtsanwalt Humberto Pacheco in Budapest wiedertraf, stand für beide ganz schnell fest: Wir knüpfen an unsere alten Erfolge an und arbeiten zukünftig enger zusammen.
Zukünftig können mithin Deutsche Unternehmer und Privatpersonen mit Fragen zum Recht in Costa Rica sowie Klienten von dort, die sich für deutsches Recht interessieren, profitieren.











