(openPR) Winsen (Luhe), 29.06.2017: Die niedersächsischen Sommerferien haben vor einer Woche begonnen. Der ein oder andere wird schon unterwegs sein, viele andere brechen demnächst in den Urlaub auf. Leider kommt es dabei immer wieder zu Staus, sei es durch zu hohes Verkehrsaufkommen, sei es durch Unfälle.
Da ist viel Geduld gefragt, aber auch das Wissen: Was darf ich im Stau, was nicht? Am allerwichtigsten natürlich vorweg: Nie vergessen, das Warnblinklicht einzuschalten, wenn man in eine Stausituation gerät, und zwar so lange, bis die nachfolgenden Fahrzeuge den Stau ebenfalls erkennbar registriert haben. In Zeiten der Ablenkung durch Handys, die trotz des Verbotes am Steuer häufig genug genutzt werden, sollte man seiner eigenen Sicherheit zuliebe das Verkehrsgeschehen hinter seinem Fahrzeug genau im Auge behalten. Horrorberichte über Unfälle von auf ein Stauende auffahrenden LKWs gibt es gerade in letzter Zeit zuhauf.
Befindet man sich auf einer zwei- oder dreispurigen Autobahn? Das ist entscheidend für die Bildung der Rettungsgasse. Bei einer zweispurigen Autobahn bleiben ja nicht viele Alternativen - Rettungsfahrzeuge müssen in der Mitte der beiden Spuren hindurchpassen. Fährt man jedoch auf einer mehr als zweispurigen Autobahn, wird die Rettungsgasse immer zwischen der linken und den übrigen Fahrspuren gebildet. Bußgelder können hier im übrigen fällig werden. Wer sich nicht daran hält und den Weg durch sein Verhalten nicht rechtzeitig frei macht, kann mit 20€ Verwarnungsgeld bestraft werden.
"Gern" gesehen sind auch die Fahrer, die "nur mal eben schnell" die Abkürzung zu einem Parkplatz oder zur nächstgelegenen Ausfahrt über den Standstreifen nehmen. Wer dabei erwischt wird, riskiert 75€ Strafe und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei. Ausnahme: Es gibt Autobahnabschnitte, die den Standstreifen als Fahrspur ausweisen.
Vollsperrung, nichts geht mehr? Klar, man möchte sich die Beine vertreten. Offiziell ist auch das laut § 18 Abs. 9 der StVO verboten und kann mit Bußgeld in Höhe von 10€ geahndet werden. Das Betreten der Fahrbahn auf einer Autobahn ist verboten, es sei denn, man steigt aus seinem Fahrzeug aus, um einen Unfall abzusichern. Im Fall der Vollsperrung wird die Polizei aber sicher eher von einer Verwarnung absehen - vorausgesetzt, man behält sein Fahrzeug im Auge und kann jederzeit eine Rettungsgasse bilden.
Und wie sieht es mit dem rechts Überholen aus? Auch das ist geregelt. Normalerweise ist es verboten, rechts zu überholen, im Staufall aber unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: Der Verkehr auf der linken oder von sich aus gesehenen linken Spur steht. Man darf mit maximal 20 km/h rechts vorbeifahren. Oder: Der Verkehr auf der linken Spur rollt mit maximal 60 km/h. Man darf dann rechts vorbeifahren, die Differenzgeschwindigkeit darf jedoch nicht mehr als 20 km/h über dem auf der anderen Fahrspur gefahrenen Tempo betragen. 100€ Verwarngeld und 1 Punkt in Flensburg könnten die Folge bei Zuwiderhandlung sein.
Dran denken: Handys gehören nicht in die Hand des Fahrers. Auch im Stau gilt: Man darf es als Fahrer nicht benutzen, es sei denn, man telefoniert über eine Freisprechanlage oder -wie im Fall einer Vollsperrung- man hat den Motor des Fahrzeugs ausgeschaltet. Denn dann gilt es als nicht fahrbereit und man darf das Handy benutzen. Handy am Steuer = teuer, denn das kostet 60€ und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei.
Also lieber gut auf sich aufpassen, gesund ans Urlaubsziel und wieder zurück kommen!







