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Das neue Störfallrecht

27.06.201712:35 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Das neue Störfallrecht
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(openPR) "Das neue Störfallrecht – Immer alles auf Abstand halten?“ lautet der Titel des Seminars, welches am 31. August 2017 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Seit 14. Januar 2017 ist das neue Störfallecht auf der Basis der Seveso III Richtlinie in Kraft.

• Was bedeutet dies für die Neueinstufung der
Betriebsbereiche auf Grund der Änderung der Stoffklassifikationen?
• Welche Änderungen müssen in Störfallkonzep-ten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen sowie Sicherheitsberichten berücksichtigt werden?
• Wie muss mit störfallrechtlichen Änderungen umgegangen werden?
• Was beinhaltet das neue störfallrechtliche
Genehmigungsverfahren?
• Wie ist die Öffentlichkeit zu informieren?
• Was ist der angemessene Sicherheitsabstand und warum ist die Einhaltung keine Betreiberpflicht?
• Wann muss ein Gutachten zur Abstandsermittlung erstellt werden?

Einen Überblick über diese angesprochenen Themen mit Beispielen aus der Praxis erhalten die Teilnehmer in diesem Seminar.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Anlagenbetreiber und Unternehmer, die in Störfallanlagen der unteren oder oberen Klasse tätig sind. Aber auch Ingenieurbüros und Behörden können vom hier vermittelten Wissen profitieren.


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmegebühr: 289€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/S170831.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/S170831.ics

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