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direct/ Beiten Burkhardt: Der Fall der Monopolmarken - "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages" gelöscht

(openPR) München, 7. August 2006 - Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat in zwei lange erwarteten Entscheidungen vom 21. Juli 2006 zwei Wortmarken der DeTeMedien GmbH, "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages", gelöscht, da es sich bei den Begriffen gelbe Seiten und yellow pages um allgemeine Begriffe für Branchenverzeichnisse handelt. Die Beiten Burkhardt-Rechtsanwältinnen Angelica von der Decken und Dr. Christina Hackbarth hatten die Löschungsanträge für den bekannten Auskunftsdienstleister GoYellow gestellt. Die beiden Markenrechtsexpertinnen werten die Entscheidung als großen Erfolg für GoYellow, hatten doch in den letzten Jahren verschiedene Mitbewerber der DeTeMedien erfolglos die Löschung der beiden Marken betrieben.

"Die Beschlüsse des DPMA ergänzen eine Reihe wichtiger Entscheidungen: Im Dezember 2005 wurde die Wortmarke "Post" durch das Bundespatentgericht gelöscht. Anfang des Jahres folgte dann ein Beschluss des Bundesgerichtshofs, in dem die Eintragung des Zeichens "Lotto" zurückgewiesen wurde. Auf der gleichen Linie liegen nun die Löschungs-entscheidungen zu den Marken "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages"," erläutert Angelica von der Decken. "Begriffe, die Dienstleistungen und Produkte ehemaliger staatlicher Monopolunternehmen bezeichnen, müssen nach deren Privatisierung allen Wettbewerbern zustehen. Dies gilt für Begriffe wie "Gelbe Seiten", "Auskunft", "Einschreiben" und "Lotto" ebenso, wie zum Beispiel für das Posthorn, das die Deutsche Post AG noch für sich in Anspruch nimmt, oder die Farbe Gelb, die sich die Deutsche Post AG und die DeTeMedien GmbH "teilen" wollen."

Die Beiten Burkhardt-Partnerin Angelica von der Decken weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf verfassungsrechtliche Vorgaben hin. In zwei wenig beachteten Artikeln des Grundgesetzes (Artikel 87 f GG und Artikel 143 b GG) sei geregelt, dass der Bund die Privatisierung der Deutschen Bundespost so gestalten muss, dass freier Wettbewerb möglich ist. Im Rahmen der Privatisierung der Deutschen Bundespost habe man daher alles mögliche geregelt, beispielsweise Durchleitungsrechte, Postlizenzen etc., die Marken der Deutschen Bundespost und ihrer Vermarktungsgesellschaft habe man dabei jedoch schlicht vergessen. Marken wie "Gelbe Seiten" und "Post" sowie die Farbe "Gelb" würden aber die bisherigen monopolistischen Marktstrukturen perpetuieren. Die DeTeMedien verfüge im Bereich der Auskunftsdienstleistungen immer noch über einen Marktanteil von 94 Prozent. Dies könnte sich nach dem Fall der Wortmarken "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages" nun ändern.

Die Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts zu den Farbmarken "Gelbe Seiten" und "Yellow Pages" sind nicht rechtskräftig. Über Rechtsmittel der DeTeMedien wird das Bundespatentgericht und danach der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben.

Ein Bild zum Download finden Sie hier:
http://www.directnewsroom.de/servlets/LoadBinaryServlet/1497599/Angelica_von_der_Decken.jpg

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