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Was tun bei Wildunfällen?

18.05.201716:08 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Was tun bei Wildunfällen?
Was tun bei Wildunfällen?  fotolia©costadelsol
Was tun bei Wildunfällen? fotolia©costadelsol

(openPR) Winsen (Luhe), den 18.05.2017: Die Art und Weise, wie man selbst oder auch nur das Auto zu Schaden kommen kann, ist groß. Wer wusste, dass der klassische Wildunfall noch immer eine der Hauptunfallursachen ist? Alle 2,5 Minuten passiert im Schnitt eine Kollision mit einem Wildtier oder ein durch ein Wildtier bedingter Unfall. Auf jeden Fall gibt es bestimmte Verhaltensregeln, die man einhalten sollten, wenn es einen erwischt hat.



Wann und wo finden die meisten Wildunfälle statt? Wild hat oft ganz bestimmte Pfade, von denen es nicht abweicht. Auch über Generationen bleiben bestimmte Laufwege erhalten. Diese bekannten Wege sind mit Warnschildern gekennzeichnet. Potentiell gefährlich sind natürlich alle Gebiete mit Waldbeteiligung. Auch in der Brunftzeit ist vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen. Die ist alllerdings von Tier zu Tier unterschiedlich; Schwarzwild (Wildschweine) paart sich zwischen November und Februar, Rehwild - mit dem die meisten Unfälle mit größeren Schäden passieren- paart sich zwischen Juli und August. Gefahrenpunkte sind auch die Morgen- sowie Abenddämmerung, in der das Wild besonders häufig unterwegs ist, sowie die dunklen Jahreszeiten (Herbst und Winter außerhalb des Tages).

Grundsätzlich sollte man in den gefährdeten Gebieten immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren, auch wenn außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 100 km/h erlaubt sind. Denn: die Bremswegformel! Bei Tempo 100 beträgt der Bremsweg genau diese 100 Meter - zu viel, wenn das Wild urplötzlich aus dem Unterholz bricht und die Straße überqueren möchte. Bei Tempo 80 sind es immerhin noch über 60 Meter Bremsweg. Wenn man Wild am Wald- oder Straßenrand entdecken, sollte man vorsorglich abbremsen (natürlich, ohne den vielleicht hinter einem Fahrenden zu gefährden) und es gegebenenfalls mit der Hupe verscheuchen. Das Fernlichtl, sofern betätigt, sollte sofort ausgestellt werden, da sich das Wild durch die blendene Lichtquelle überhaupt nicht orientieren kann und im schlimmsten Fall statt zurück in den Wald genau auf die Fahrbahn läuft.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es natürlich trotzdem zum Unfall kommen. Was tun, wenn das Wild vollkommen unvermutet auftaucht und sich eine Kollision nicht vermeiden lässt? Am wichtigsten: Dem Reflex, auszuweichen, widerstehen!! Wald bedeutet auch immer Bäume, selbst an Landstraßen, die sich zwischen Feldern/Wiesen befinden, stehen viele davon am Rand. Der Unfall mit und an einem Baum wird definitiv weniger glimpflich ausfallen als selbst der mit einem Reh, so Leid es einem auch tun mag. Nicht immer wird das Tier dabei sofort getötet und liegt auf der Straße oder am Straßenrand; es befindet sich in einem Schockzustand und ist oft durchaus noch in der Lage, sich zurück in den Schutz des Waldes zu bewegen. Auch Tiere, die schwer verletzt auf der Fahrbahn liegen bleiben, sind wegen ihrer Panik vor dem ihm fremden Menschen durchaus noch in der Lage, auszuschlagen und jemanden dabei zu verletzen. Im Fall eines unvermutet auftauchenden Tieres sollte das Lenkrad fest im Griff gehalten und eine kontrollierte Vollbremsung eingeleitet werden, ohne dem Tier auszuweichen. Nicht nur am Rand stehende Bäume, auch entgegenkommende andere Verkehrsteilnehmer wären die deutlich schlechtere Option.

Wenn es zum Zusammenstoß gekommen ist, sollte man in jedem Fall die Polizei verständigen und einen Wildunfall melden. Erstens sind nicht immer entstandene Schäden, z. B. bei einem Wildunfall mit Kleinwild wie Kaninchen, Hasen usw., sofort erkennbar. Eine Schadensregulierung ist in der Regel, zumindest bei Teilkaskoversicherungen, nur mit entsprechender Dokumentation möglich. Zweitens zählt ein Sichentfernen vom Unfallort zwar nicht als Fahrerflucht, sofern kein anderes Fahrzeug betroffen ist oder öffentliches Eigentum beschädigt wurde; aber falls das Tier noch am Leben sein sollte, verstößt man gegen das Tierschutzgesetz und machen sich mit dem Verlassen des Unfallorts strafbar. Das gilt im übrigen ebenfalls, wenn sich ein höchstwahrscheinlich schwer verletztes Tier in das Unterholz zurückschleppt. Wenn man also nach einem Wildunfall weiterfährt, später feststellt, dass es doch Schäden gab, den Unfall nachträglich meldet oder bei der Versicherung einreicht, riskiert man eine Anzeige - weil man das Tier wissentlich seinem Schicksal überlassen hat.

Die hinzugerufene Polizei wird also in jedem Fall den für das Unfallgebiet zuständigen Jagdpächter alarmieren. Dieser kümmert sich um das Tier - ein schwer verletztes Tier wird er von unnötigem Leiden erlösen und sich auch generell um den Tierkörper kümmern oder dies mit dem Straßenamt abstimmen. Die Polizei wird in der Regel eine gebührenpflichtige Wildunfallbescheinigung ausstellen, dies kann der zuständige Jagdpächter oder Förster ebenfalls. Aus versicherungstechnischen Gründen wird man diese auch benötigen.

Es ist im übrigen nicht erlaubt, ein bei einem Wildunfall getötetes Tier mitzunehmen. Dies würde den Straftatbestand der Wilderei erfüllen. Außerdem könnte das Tier an einer auf den Menschen übertragbaren schweren Krankheit - z.B. Tollwut - leiden. Es gibt also einiges zu beachten. Ob und in welcher Höhe die Versicherung die Schäden reguliert, hängt dann noch von vielen anderen Faktoren ab. Also: Immer die Polizei benachrichtigen, wenn es zu einem Unfall mit unmittelbaren Beteiligung des Tieres gekommen ist. Bei einem Unfall, der durch Wildwechsel ohne direkte Beteiligung des Tieres passiert ist, wird es mit der Beweispflicht jedoch schwer.

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