(openPR) Das deutsche Steuersystem ist unübersichtlich und kompliziert. Wem ist bei der Abfassung seiner Steuererklärung nicht schon einmal ein Fehler unterlaufen. Es muss deshalb nicht immer kriminelle Energie dahinter stecken, wenn Steuererklärungen Fehler aufweisen. Die Finanzämter sind aber immer schneller dabei, hinter fehlerhaften Steuererklärungen Steuerhinterziehung zu vermuten und gehen deshalb zum Teil rigoros gegen den Steuerpflichtigen vor.
Hat der Steuerpflichtige aber ein Tax Compliance-System eingerichtet, so wird dies als Indiz gewertet, dass keine Steuerhinterziehung vorliegt. Von daher ist die Einrichtung eines Tax-Compliance-Systems dringend empfohlen, wenn es auch nicht als Freibrief gelten kann.
Fernlehrgang zum Certified Tax Compliance Officer
Der Wirtschaftscampus bietet nun einen Fernlehrgang zum Tax Compliance an, der es den Teilnehmern ermöglicht, ein Tax Compliance-System in ihren Unternehmen einzurichten, das die ordnungsgemäße Erfüllung der Steuerpflichten gewährleistet und dafür Sorge trägt, dass die unternehmerische Steuerstrategie zielgenau verfolgt wird. Drei umfassende und gut gegliederte sowie teilnehmerorientierte Lehrbriefe vermitteln den Stoff in der Dosierung, die der Teilnehmer selbst vorgibt. An einem Präsenztag wird den Teilnehmern ein Gesamtüberblick geboten und die Gelegenheit gegeben, durch Fragen ihren persönlichen Wissensbedarf abzudecken.
Alle Einzelheiten zum Fernlehrgang Certified Tax Compliance Officer (TCO) sind der Internetseite des Wirtschaftscampus unter www.wirtschaftscampus.de zu entnehmen.













