(openPR) Winsen (Luhe), den 20.04.2017: Autos müssen ganz schön was aushalten. Gerade nach dem Winter fallen sie wieder besonders auf, die Straßenschäden. Frost, Schnee und Eis haben dem Belag zugesetzt und sorgen für manches Ärgernis. Wer z. B. ein großes Schlagloch nicht rechtzeitg erkennt und zu schnell drüber fährt, riskiert Schäden an seinem Fahrzeug. Ob Radaufhängung, Achse, Reifen, Unterboden, Stoßdämpfer - die Liste dessen, was kaputt gehen kann, ist lang.
Für den Autofahrer ist dies meist doppelt ärgerlich. Die Beweispflicht, dass und wo etwas kaputt gegangen ist, liegt immer beim Fahrer. Manchmal bemerkt man den Schaden erst Kilometer später. Mitten in fließendem Verkehr auf einer Autobahn oder Schnellstraße anzuhalten, ist zudem gefährlich. Zuletzt kommt noch das Problem der Kosten: Verantwortlich für den Zustand ist der Straßenbetreiber, in der Regel also der Baulastträger - Gemeinden, Städte oder der Bund. Die öffentlichen Mittel sind knapp, deswegen wird vielerorts nur geflickt oder womöglich sogar nur mit Verkehrsschildern auf Straßenschäden hingewiesen. Und das reicht aus, um der möglichen Haftung zu entgehen. Sobald auf den schlechten Straßenzustand hingewiesen wurde, hat man kaum Chancen, im Fall des Falles Entschädigung zu erhalten. Man muss dem Straßenzustand angemessen fahren, das heißt, das Tempo anpassen und zudem immer mit einem möglichen Schlagloch rechnen.
Wer vollkaskoversichert ist, hat Glück. Die meisten Versicherer übernehmen die entstandenen Schadenskosten, abzüglich möglicher Eigenbeteiligungen. Dies bezieht sich aber nicht auf Reifenschäden, da es sich bei Reifen um Verschleißteile handelt, die schnell an Wert verlieren. Bei einer Teilkaskoversicherung bleibt man in der Regel selbst auf den Reperaturkosten sitzen. Auch, wenn man sich noch so ärgert über den Zustand der Straßen - es gibt kaum Beispiele bundesweit, in denen ein klagender, geschädigter Autofahrer Recht bekommen hätte.










