Als Aufwendungen für berufliche Fortbildungen können Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung folgende Kosten geltend machen:
• Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren
• Schreibmaterialien
• Arbeitsmittel
• Fachbücher
• Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt zu den Kursen bzw. zu einer Arbeitsgemeinschaft
• Kosten für eventuelle Übernachtungen am Kursort
• Aufwendungen für Verpflegung
Die Höhe der absetzbaren Kosten ist bei Fortbildungen nicht eingeschränkt.
Hinweis:
Handelt es sich bei dem Seminar bzw. Kurs um eine Fortbildung im Bereich der Allgemeinbildung oder ist dieser Kurs von privatem Interesse, wie z. B. ein Kochkurs oder ein Sprachkurs für den nächsten Urlaub, können diese Aufwendungen nicht geltend gemacht werden, da eine berufliche Motivation hier nicht gegeben ist.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Der Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- bietet Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Studenten im Rahmen einer Mitgliedschaft bundesweit persönliche Hilfe vor Ort u. a. bei der Einkommensteuererklärung (begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG), in Lohnsteuer- und Kindergeldfragen.
News-ID: 946967
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Viele von Ihnen arbeiten möglicherweise von Zuhause aus in einem eigenen Arbeitszimmer. Doch wann werden Ihre Kosten hierfür vom Fiskus steuermindernd als Werbungskosten anerkannt und wann nicht? Im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer gab es auch kürzlich, siehe BFH-Urteil vom 15.12.2016 – VI R 53/12, eine Änderung der Rechtsprechung!
Grundsätzlich lässt das Einkommenssteuergesetz einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht zu (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b i. V. m. § 9 Abs. 5 EStG).
In Ausnahmefällen sind die Kosten für…
Ein professionelles Online-Marketing und somit auch ein optimaler Internetauftritt ist für den Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- zum Ausbau der bundesweiten Tätigkeit nicht mehr wegzudenken.
Aus diesem Grund wurde die Website des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins mit Sitz in Waldsassen kürzlich erfolgreich überarbeitet. Nach 11 Wochen Konzeptionierung, Gestaltung und Programmierung ist die neue Version nun seit kurzem unter www.steuerverbund.de erreichbar.
Zu Beginn wurden ausführliche Marktanalysen und Auswertu…
… Mit diesem Prinzip hätte die Finanzverwaltung auch die Möglichkeit, andere Werbungskosten zu streichen, die außerhalb eines Betriebes entstehen z. B. Gewerkschaftsbeiträge oder Fortbildungskosten. Nun wurde die Verfassungswidrigkeit dieses Prinzips festgestellt und die willkürliche Grenzziehung bei 20 Km als ein Verstoß gegen das Verbot der Gleichbehandlung …
… Sachbezüge
• Leistungen aus der freiwilligen Unfallversicherung
Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit
• Erststudium nach Berufsausbildung
• Arbeitszimmer - aktuelle Entwicklung
• Fortbildungskosten
• Studiengebühren
• Leiharbeit und Zeitarbeit neues BMF-Schreiben
Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Erfahrungen und Probleme mit der Abgeltungssteuer ab …
…
Haushaltsführung, Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Werkzeug oder typische Berufskleidung, Beiträge zu Berufsverbänden und berufliche Fortbildungskosten. Zu Sonderausgaben zählen z.B. Kinderbetreuungskosten,
Ausbildungskosten, Spenden, Krankheitskosten, Behinderung, Heimunterbringung.
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind …
… können z. B. hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben wie z. B. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten und/oder außergewöhnliche Belastungen, wie etwa hohe Krankheitskosten, können bereits …
… können z. B. hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben wie z. B. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten und/oder außergewöhnliche Belastungen, wie etwa hohe Krankheitskosten, können bereits …
… Sachbezüge
• Leistungen aus der freiwilligen Unfallversicherung
Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit
• Erststudium nach Berufsausbildung
• Arbeitszimmer - aktuelle Entwicklung
• Fortbildungskosten
• Studiengebühren
• Leiharbeit und Zeitarbeit neues BMF-Schreiben
Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Erfahrungen und Probleme mit der Abgeltungssteuer ab …
… diesen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Zu den berufsbezogenen Aufwendungen gehören beispielsweise die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Fortbildungskosten, Entfernungspauschalen, Kosten für das Arbeitszimmer, Kinderbetreuungskosten oder Berufsbeiträge.
Wer die Steuererklärung für 2008 noch einreichen möchte, kann das noch …
… können z. B. hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein. Auch Sonderausgaben wie z. B. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten und/oder außergewöhnliche Belastungen, wie etwa hohe Krankheitskosten, können bereits …
(Bonn, den 20.02.2013) Mit der Bezahlung von Fortbildungskosten können Arbeitgeber sinnvoll in ihre Arbeitnehmer investieren. Die Kehrseite: Der Mitarbeiter wird auch für die Konkurrenz attraktiver. Will der Arbeitgeber das investierte Geld nicht durch Abwerbung oder Wechsel des Arbeitnehmers zur Konkurrenz verlieren, muss er für solche Fälle eine Rückzahlung …
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