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Optimierte Genehmigungsanträge nach BImSchG

24.02.201718:32 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Ein Unternehmen, das eine neue genehmigungsbedürftige Anlage plant oder eine wesentliche Änderung an einer bestehenden vornehmen möchte, muss ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchlaufen.
Ein solcher Antrag sollte gut durchdacht und im Voraus geplant sein. Entspricht die Antragsstellung nicht den behördlichen Vorgaben, kann es zu langwierigen Verfahrensverzögerungen kommen.
Folgende Schritte sollten getätigt und beachtet werden:

1. Umweltrechtliche Randbedingungen sind bereits im Vorplanungsprozess zu berücksichtigen.
2. Aufbau, Umfang und Betriebsweise der Anlage sind zu strukturieren und hinsichtlich der Anforderungen des BImSchG zu prüfen.
3. Der erste Behördentermin ist auf die eigenen Zielsetzungen vorzubereiten.
4. Die erste Antragskonferenz mit den Behördenvertretern bildet den Rahmen für die weitere Antragsoptimierung.
5. Bei der Antragserstellung muss darauf geachtet werden, die erforderlichen Randbedingungen für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb zu erhalten.
6. Nach Eintreffen des Genehmigungsbescheids gilt es, diesen sorgfältig zu prüfen, um den Anlagenbetrieb nicht umsetzbare Nebenbestimmungen und Auflagen zu gefährden.
7. Für den Anlagenbetreiber gehen aus dem Genehmigungsbescheid Pflichten hervor, die in die interne Betriebsplanung mit eingebunden werden müssen.
8. Ein weiterer wichtiger Schritt, ist ein zuverlässiges Dokumentenmanagement und Genehmigungsarchiv, um späteren Behördeninspektionen sicher zu begegnen.

Weitere Informationen zum bewährten Verfahren finden sie hier: http://www.bimschg-service.de/

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