(openPR) Mit Patenten lassen sich technische Erfindungen schützen. Die Frage, wie weit dieser Schutz reicht, hängt entscheidend von der konkreten Formulierung des jeweiligen Patents ab: Wie „weit“ oder wie „eng“ ist es formuliert? Welche Fallgruppen umfasst es? Welche Rolle spielen beim Schutzumfang ergänzende Unterlagen zur Patentanmeldung wie Zeichnungen, Beschreibungen und andere Dokumente?
Das Abfassen von Patentansprüchen – das so genannte „Claim Drafting“ – ist eine Wissenschaft für sich. Es gibt klare Regeln dafür, wie Patente formuliert werden müssen, aber bei vielen Fragestellungen sind verschiedene Formulierungsmöglichkeiten denkbar. Dann hängt es oft auch von taktischen und strategischen Überlegungen ab, wie man ein Patent formuliert. Viele Gesichtspunkte und Regeln für das Abfassen von Patentansprüchen sind nur für bestimmte Branchen anwendbar. So gibt es große Unterschiede bei Patenten im technischen Bereich gegenüber Patenten, mit denen z.B. chemische oder biotechnologische Erfindungen geschützt werden sollen. Erfinder sind praktisch immer nur in einem der genannten Bereiche tätig. Entsprechend haben sich die meisten Patentfachleute und Patentanwälte entweder auf den Bereich des Maschinenbaus, der Elektrotechnik und der Physik spezialisiert oder aber auf den Bereich Chemie und Biotechnologie.
Die Patentanmeldung wird beim Patentamt eingereicht. Dieses prüft, ob die Voraussetzungen zur Erteilung des beantragten Patents vorliegen. Es kommt nicht selten vor, dass die Patentbehörde dem Antragsteller in einem Prüfbescheid mitteilt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Patents nicht vorliegen. Dann stellt sich die Frage, wie der Antragsteller jetzt noch reagieren kann und welche Möglichkeiten er hat, seine Patentanmeldung doch noch zu „retten“. Es kann sinnvoll sein, bei der Formulierung des Patentanspruchs die Möglichkeit einer späteren negativen Entscheidung der Patentbehörde schon im Blick zu haben und das Patent von vorn herein so zu formulieren, dass später noch die Möglichkeit besteht, auf die Einwände der Patentbehörde zu reagieren und das Patent doch noch erteilt zu bekommen.
Die beiden Lehrgänge „Claim Drafting Maschinenbau Elektrotechnik Physik“ am 21./22. September 2017 in Köln und „Claim Drafting Chemie Biotechnologie Pharmazie“ bieten eine umfassende Einführung und praxisnahe Vertiefung zur Ausarbeitung von Patentansprüchen in den genannten Branchen. Am ersten Tag behandeln die Referenten die Grundlagen und Grundbegriffe des Claim Draftings, die dann am zweiten Tag vertieft werden. Die Referenten vermitteln wichtige strategische Gesichtspunkte der Ausarbeitung von Patentansprüchen und beleuchten die Reaktions- und Verteidigungsmöglichkeiten im Erteilungsverfahren ebenso wie die Auswirkungen bestimmter Anspruchsgestaltungen im Verletzungsprozess. Der gesamte Lehrgang ist strikt an den Anforderungen der jeweiligen Branchen ausgerichtet. So ist sichergestellt, dass die jeweiligen Teilnehmer ausschließlich Kenntnisse erwerben, die sie unmittelbar in ihrer Praxis umsetzen können. Die Referenten sind versierte Praktiker mit jahrelanger Branchenerfahrung, die auch für die Diskussion von Fragen und Praxisproblemen der Teilnehmer zur Verfügung stehen.
Nähere Informationen zu den beiden Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage unter: www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-09-gp118/basis-modul-claim-drafting-maschinenbau-elektrotechnik-physik






















