openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Der Blick in die verkehrsrechtliche Zukunft - Bericht vom 55. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2017 in Gosla

02.02.201709:24 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Der Blick in die verkehrsrechtliche Zukunft - Bericht vom 55. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2017 in Gosla
Sie können sich hier die Empfehlungen aller 8 Arbeitskreise des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2017 herunterladen.
Sie können sich hier die Empfehlungen aller 8 Arbeitskreise des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2017 herunterladen.

(openPR) Ein teilnehmender ADAC-Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht fasst die Themen dieses bedeutendsten deutschen verkehrsrechtlichen Symposions zusammen.
------------------------------

Die geballte anwaltliche Verkehrsrechts-Kompetenz versammelte sich vom 26. bis 27. Januar 2017 in Goslar zum 55. Deutschen Verkehrsgerichtstag.



Wie in jedem Jahr ist es ein Pflichttermin für jeden Fachanwalt für Verkehrsrecht, aber auch für Richter, Sachbearbeiter für Versicherungen und Sachverständige. Die fachliche Diskussion aktueller verkehrsrechtlicher Fragen fand in 8 Arbeitskreisen (AK) statt.

7 dieser 8 AK-Themen waren sowohl von hoher praktischer Relevanz für jede verkehrsrechtliche Fachkanzlei, für jeden Verkehrs-Experten als auch - potenziell - für jeden Verkehrsteilnehmer:
- AK I: Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität?
- AK II: Unfallursache Smartphone
- AK III: Senioren im Straßenverkehr
- AK IV: Sicherheit des Radverkehrs
- AK V: Medizinische Begutachtung von Unfallopfern
- AK VI: Abgaskrise - Konsequenzen für Verbraucherschutz und Hersteller
- AK VII: Fortschritt statt Rückzug? Die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung
- AK VIII: Autonome Schiffe - Vision oder Albtraum? Stand der Entwicklung - rechtliche Rahmenbedingungen

So sehr das achte Thema "Autonome Schiffe" nur Spezialisten betraf, so sehr weist es in die Zukunft, wenn man es auf 4 Räder stellt. Sicherlich wird der autonome Kraftfahrzeugverkehr die Verkehrsrechts-Branche und die Verkehrsteilnehmer künftig mindestens so stark beschäftigen, wie heute schon die verkehrstechnische Produktentwicklung.

Zu jedem Arbeitskreis-Thema verfassten die jeweiligen Teilnehmer eine Empfehlung an den Gesetzgeber und die mit dem betreffenden Thema befassten Körperschaften, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Sehr oft finden diese Arbeitsergebnisse des verkehrsrechtlichen Sachverstands Eingang in die verkehrstechnische Produktentwicklung, in die Gesetzestexte und in das exekutive Handeln staatlicher Organe von morgen.

Beispielhaft für den Blick in die verkehrsrechtliche Zukunft aller 8 Abschluss-Dokumente sei hier die Empfehlung des Arbeitskreis II "Unfallursache Smartphone" zitiert:

"- Die Gefahren durch die Missachtung des "Handyverbots" sind unverändert ein in der Gesellschaft unterschätztes Problem. Der Arbeitskreis ist der Auffassung, dass eine gesellschaftliche Ächtung der Nutzung von elektronischen Geräten während des Fahrens erreicht werden muss. Dazu ist eine Kombination von psychologischen, edukativen, technischen und rechtlichen Maßnahmen notwendig.

- Es fehlen nach wie vor für Deutschland verlässliche Zahlen, in welchem Umfang die Benutzung von elektronischen Geräten bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu Unfällen führt. Der Arbeits-kreis empfiehlt, eine In-Depth-Unfallstudie in Auftrag zu geben.

- Die Ablenkung im Straßenverkehr muss Thema der schulischen Verkehrserziehung in allen Altersstufen werden. Für die Fahrausbildung sind geeignete Aufgaben wissenschaftlich zu entwickeln und zu evaluieren. Mit Verkehrsaufklärung, insbesondere Kampagnen, soll der Bevölkerung die Verantwortungslosigkeit dieses Verhaltens bewusst gemacht werden.

- Es sollen weitere technische Lösungen entwickelt und bei entsprechender Tauglichkeit verbindlich vorgeschrieben werden, die eine rechtswidrige Nutzung von Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsmitteln durch Fahrende unterbinden.

- Der Arbeitskreis begrüßt die wesentliche Umsetzung der Empfehlungen des Arbeitskreises V des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages im vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des § 23 Abs. 1a StVO. In Satz 1 Nr. 1 sollte die Formulierung in "aufgenommen oder gehalten wird" geän-dert werden. In Satz 1 Nr. 2 b) sollte "erforderlich ist" in "erfolgt" geändert werden.

- Hinsichtlich der Tatfolgen empfiehlt der Arbeitskreis, dass der wiederholt innerhalb eines Jahres auffällig gewordene Täter mit einem Regelfahrverbot und/oder einer Teilnahme an einem Ver-kehrsunterricht nach § 48 StVO belegt wird. Hierneben ist der Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe als schwerwiegender Verstoß ("A-Verstoß") zu werten.

- Der Arbeitskreis empfiehlt dem Gesetzgeber, sich dem Problem der Ablenkung von Fußgängern durch elektronische Geräte zu widmen." (Zitat Ende)

Hier der Link zum Original-Wortlaut aller 8 Empfehlungen 55.Verkehrsgerichtstag Goslar 2017.pdf (http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/wp-content/uploads/2017/02/Empfehlungen_55.Verkehrsgerichtstag-Goslar_2017.pdf). Prädikat "Sehr lesenswert"!

Der Autor Rechtsanwalt Udo Reissner (http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/rechtsanwaelte_kanzlei_augsburg_starnberg/rechtsanwalt_udo_reissner/) ist ADAC-Vertragsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger in der Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg




------------------------------

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg

fon ..: 08 21 / 9 07 97 97
web ..: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : E-Mail

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 936926
 455

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Der Blick in die verkehrsrechtliche Zukunft - Bericht vom 55. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2017 in Gosla“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg

Bild: BGH-Urteil zum Verkehrsstrafrecht: Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweis zulässigBild: BGH-Urteil zum Verkehrsstrafrecht: Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweis zulässig
BGH-Urteil zum Verkehrsstrafrecht: Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweis zulässig
Dashcam-Aufnahmen können nach einer neuen Einzelfallentscheidung des BGH als Beweismittel zulässig sein. Sie ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Rechtslage. ------------------------------ Dashcams - kleine Videokameras auf dem Armaturenbrett oder unter dem Spiegel im Auto angebracht - könnten Benutzern dabei helfen, strittige Verkehrssituationen notfalls zu beweisen. Sie zeichnen während der Fahrt alles auf, was sich in ihrem Blickwinkel befindet. Die Verwendung dieser Minikameras im öffentlichen Verkehrsraum ist in Deutschland recht…
Bild: Alltagsfrage Verkehrsrecht: Wann darf man die Lichthupe einsetzen?Bild: Alltagsfrage Verkehrsrecht: Wann darf man die Lichthupe einsetzen?
Alltagsfrage Verkehrsrecht: Wann darf man die Lichthupe einsetzen?
Manchmal sinnvoll, manchmal nervig - aber "immer cool bleiben", rät ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. ------------------------------ Unter "lichthupen" versteht man ein kurzes, stoßweises Einsetzen des Fernlichts. Im Ergebnis ist die Lichthupe ein Warnsignal, das grundsätzlich immer dann eingesetzt werden darf, wenn auch die akustische Hupe genutzt werden dürfte. Bei der Anwendung ist jedoch - wie auch bei der akustischen Hupe - durchaus Vorsicht und Augenmaß geboten, da die Grenzen zu strafrechtlich relevantem Verhalten in der Regel fließen…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Aggressives Verhalten im Straßenverkehr nimmt zuBild: Aggressives Verhalten im Straßenverkehr nimmt zu
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr nimmt zu
… dicht auf, drängelt, die Lichthupe ist im Dauereinsatz. Aggressives Verhalten nimmt auf deutschen Straßen zu. So sehr, dass sich jetzt sogar der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar mit diesem Thema beschäftigt. Denn die Zahlen sind alarmierend. Experten schätzen nach einem Bericht der AutoBild, dass rund ein Drittel aller Verkehrsunfälle mit …
Bild: Erwerbsminderung nach einem VerkehrsunfallBild: Erwerbsminderung nach einem Verkehrsunfall
Erwerbsminderung nach einem Verkehrsunfall
… „Das muss auf dem Wege des Schadensersatzes ausgeglichen werden.“, sagt Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte. Auch der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich mit der Frage der Erwerbsminderung nach einem Verkehrsunfall und dem Schadensersatz beim Fremdverschulden. Die Erwerbsminderung lässt sich bei …
Bild: Deutsche Gesetzgebung zu EU-Knöllchen verzögert sichBild: Deutsche Gesetzgebung zu EU-Knöllchen verzögert sich
Deutsche Gesetzgebung zu EU-Knöllchen verzögert sich
… Demnach kann in Deutschland wegen eines Verkehrsvergehens grundsätzlich nur der Fahrer des Fahrzeugs, nicht aber dessen Halter belangt werden. Zuletzt hatte der Deutsche Verkehrsgerichtstag Anfang des Jahres an den verfassungsrechtlichen Grundsatz „keine Strafe ohne Schuld“ erinnert. Der ACE hält es aber ebenso wie der Verkehrsgerichtstag für möglich, …
Bild: Ansprüche Schwerstverletzter - Erste Hilfe in AusnahmesituationenBild: Ansprüche Schwerstverletzter - Erste Hilfe in Ausnahmesituationen
Ansprüche Schwerstverletzter - Erste Hilfe in Ausnahmesituationen
Neue Informationsbroschüre für Verkehrsunfallopfer mit Schädelhirnverletzung und deren Angehörige wird auf dem 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar vorgestellt. Dr. Johannes Vöcking, ZNS – Hannelore Kohl Stiftung, weist im Arbeitskreis VII auf die besonderen Belange von Schädelhirntrauma-Patienten hin. Deutschland zählt jährlich mehr als zwei Millionen …
Nicht klein zu kriegen? Aggressivität am Steuer
Nicht klein zu kriegen? Aggressivität am Steuer
… der Studie als "Draufgänger-Typ" und "gestresster Typ" beschrieben) ergeben eine besondere Risikogruppe. Ein Arbeitskreis von renommierten Wissenschaftlern auf dem diesjährigen Deutschen Verkehrsgerichtstag zeigt, wie wichtig das Thema Aggressivität im Straßenverkehr für die Verkehrssicherheit ist. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht …
VUFO auf dem 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag
VUFO auf dem 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag
Vom 25. bis 27. Januar 2012 veranstaltete der Verein „Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e. V.“ den 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. An diesem Jubiläumskongress nahmen Juristen, Wissenschaftler, Politiker und Experten von Automobil- und Verkehrsclubs, Ministerien, Behörden und Instituten wie der VUFO teil. Beim diesjährigen 50. …
Bild: Reform des Punktekatalogs fällt beim Verkehrsgerichtstag durchBild: Reform des Punktekatalogs fällt beim Verkehrsgerichtstag durch
Reform des Punktekatalogs fällt beim Verkehrsgerichtstag durch
Die Reform der Punktesystems in der Flensburger Verkehrssünderdatei ist noch lange nicht abgesegnet. Beim 51. Verkehrsgerichtstag in Goslar ist die geplante Punktereform glatt durchgefallen. Der größte Teil der rund 2000 Teilnehmer sprach sich gegen die Pläne aus. Das ist ein deutliches Signal an die Politik. Ein Kritikpunkt ist die mangelnde Transparenz …
Verkehrsgerichtstag: ACE veröffentlicht Forderungskatalog
Verkehrsgerichtstag: ACE veröffentlicht Forderungskatalog
Stuttgart / Goslar (ACE) 26. Januar 2011 – Der ACE Auto Club Europa hat am Mittwoch in Goslar seine Forderungen für den 49. Deutschen Verkehrsgerichtstag veröffentlicht. So müssten im Interesse der Verkehrssicherheit jenen Fahrern schneller als bisher die Fahrerlaubnis entzogen werden können, die unter dem Einfluss harter Drogen hinter dem Steuer sitzen. In …
Bild: EU-Knöllchen erneut in der WarteschleifeBild: EU-Knöllchen erneut in der Warteschleife
EU-Knöllchen erneut in der Warteschleife
… Demnach kann in Deutschland wegen eines Verkehrsvergehens grundsätzlich nur der Fahrer des Fahrzeugs, nicht aber dessen Halter belangt werden. Zuletzt hatte  der Deutsche Verkehrsgerichtstag Anfang des Jahres an den verfassungsrechtlichen Grundsatz „keine Strafe ohne Schuld“ erinnert. Der ACE hält es aber ebenso wie der Verkehrsgerichtstag für möglich, …
Sie lesen gerade: Der Blick in die verkehrsrechtliche Zukunft - Bericht vom 55. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2017 in Gosla