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Zeit für einen Farbwechsel: Ab 1. März sind Mofas und Mopeds schwarz unterwegs!

Bild: Zeit für einen Farbwechsel: Ab 1. März sind Mofas und Mopeds schwarz unterwegs!
Ab 1. Februar ist bei Mopedkennzeichen schwarz angesagt!
Ab 1. Februar ist bei Mopedkennzeichen schwarz angesagt!

(openPR) Am 28. Februar verlieren die alten grünen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit. Die rund 287.000 Mofas, Mopeds oder Kleinroller, die in Baden-Württemberg auf der Straße unterwegs sind, haben dann keinen Versicherungsschutz mehr und müssen bei einem Unfall die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Ab dem 1. März gelten schwarze Kennzeichen. Die Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen rät deshalb: altes Schild ab, neues Schild dran!



Am 1. März sind die alten grünen Versicherungskennzeichen ungültig. Das bedeutet für alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds, Mokicks und schnellen E-Bikes: altes grünes Kennzeichen abschrauben und neues schwarzes Nummernschild montieren. Gleiches gilt übrigens auch für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krankenfahrstühle. Denn ohne dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern nicht auf die Straße. „Wer nach dem 1. März weiter mit dem grünen Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und muss bei einem Unfall selbst für die Kosten aufkommen“, warnt Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt beim BGV.

Wie sieht das in der Praxis aus?
Von Mofas, Mopeds, Mokicks und E-Bikes geht beim Fahren eine große Gefahr aus. Daher brauchen diese Fahrzeuge ebenso wie ein Auto oder ein Motorrad einen eigenen Versicherungsschutz. Stellt die Polizei an einem Fahrzeug ein abgelaufenes Kennzeichen fest, muss sie der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige vorlegen und das Fahrzeug beschlagnahmen. Lenkt ein Minderjähriger das Zweirad, muss auch der Erziehungsberechtigte mit einer Strafanzeige rechnen. „In so einem Fall drohen sechs Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei schweren Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden“, erläutert Ludwig.

Der Weg zum Schild
„In der Regel werden Mopedbesitzer vor dem neuen Versicherungsjahr von ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen angeschrieben. Wird das Angebot der Versicherung angenommen, kommt das neue Versicherungskennzeichen rechtzeitig per Post. Ebenso kann das Schild in Filialen oder bei Vertretern der Versicherung beantragt und in vielen Fällen gleich mitgenommen werden“, erklärt Ludwig. Wer die Versicherung wechseln möchte oder ein neues Fahrzeug versichert, benötigt für die Antragstellung die Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges. Die darin enthaltenen Angaben des Herstellers, der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer), der Antriebsart und Baujahrs, werden für die Beitragsberechnung und den Versicherungsnachweis benötigt.

Versicherungsschutz und Helmpflicht
Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss. Zusätzlichen Schutz gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Moped bietet eine Teilkaskoversicherung. „Wer eine Teilkaskoversicherung einschließt, sollte einen Blick auf den Selbstbehalt im Fall eines Diebstahls achten. Oft sind hier die Selbstbeteiligungen höher als bei den anderen Teilkaskorisiken. Der vermeintliche Bei-tragsvorteil wird bei einem im Schaden schnell zum Reinfall.“

Und auf einen weiteren wichtigen persönlichen Schutz weist Ludwig die Jugendlichen und Eltern hin: Bereits 1976 hat der Gesetzgeber verfügt, dass Fahrer und Beifahrer von Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 Stundenkilometern während der Fahrt einen Schutzhelm tragen müssen. Diese Pflicht sollten Moped- und Rollerfahrer zu ihrem eigenen Schutz sehr ernst nehmen und einen qualitativ guten und perfekt passenden Helm tragen, empfiehlt der Experte. Oft unterschätzten sie, dass die Folgen eines Unfalls auch schon bei vermeintlich geringeren Geschwindigkeiten enorm sein können. Ludwig rät dringend davon ab, Helme im Internet oder gar gebrauchte Helme zu kaufen: „Der Helm sollte unbedingt anprobiert, im idealen Fall sogar einmal bei Fahrt getestet werden.“ Wer einen gebrauchten Helm trägt, erfüllt zwar die gesetzliche Pflicht, kann aber nie sicher sein, dass der Helm bei einem Sturz auch wirksam schützt. „Denn auch ein Helm, der von außen unbeschädigt und gut in Schuss aussieht, kann schon den ein oder anderen Aufprall hinter sich haben und einen weiteren im schlimmsten Fall nicht mehr ab-fangen.“ Der Experte rät deshalb, nicht am falschen Ende zu sparen und den Helm bei einem Fachhändler zu kaufen.

Special für Fans der Rhein-Neckar Löwen
Ab der neuen Mopedsaison können Fans der Rhein-Neckar Löwen ihre Vereinsliebe nicht nur im Herzen, sondern mit ein bisschen Glück auch auf ihrem Moped oder Roller tragen: Die streng limitierten 900 Kennzeichen mit den Initialen RNL und den fortlaufenden Ziffern 100 bis 999 gibt es ab dem 1. Februar 2017 exklusiv in den BGV-Kundencentern Mannheim, Heidelberg und Mosbach. Zu jedem Kennzeichen bekommen die Fans einen BGV-Löwen-Kennzeichenhalter dazu. Deshalb ist die Aktion auf die Ausgabe der Schilder in den Kundencentern der Region zugeschnitten. Weitere Infos zur Aktion und die Anschrift der BGV-Kundencenter finden Roller- und Mopedfahrer unter www.bgv.de/moped-rnl.

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