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DURIA kann den eArztbrief nach eHealth-Gesetz

03.01.201719:36 UhrGesundheit & Medizin
Bild: DURIA kann den eArztbrief nach eHealth-Gesetz

(openPR) Düren, 03. Januar 2017 – Mit dem Praxisverwaltungssystem (PVS) DURIA werden
seit 2. Januar 2017 erste eArztbriefe gemäß eHealth-Gesetz ausgetauscht und abgerechnet. Pünktlich zum Start der neuen eArztbrief-Vergütung wurde DURIA von der KBV zertifiziert. Technisch ist der eArztbrief ein Erfolg. Die Ärzte setzen ihn gerne ein. Dennoch fällt die Beurteilung durch versendende bzw. empfangende Ärzte unterschiedlich aus: Grund ist die Vergütung.



Hausarzt Ulrich Driessen begrüßt als Empfänger die eHealth-Regelung, weil er beim Erhalt eines signierten Arztbriefes neuerdings 0,27 € abrechnen darf. Als Versender jedoch sieht er die Vergütung von 0.28 € als einen Rückschritt an, der
eher für einen Erhalt alter Strukturen sorgt. Seine laborärztliche Kollegin Dr. Andrea Bamberg erprobt den eArztbrief bereits und ist von seiner Funktionalität überzeugt. Im Gegensatz zu ihrem Kollegen kritisiert sie allerdings die Vergütungsregelung. „So sieht eine eHealth-Förderung für mich nicht aus: während ich
für den Faxversand 0,55 € abrechnen darf, erhalte ich seit dem 1. Januar für den Versand eines eArztbriefes nur 0,28 €. Damit wird wohl eher das Fax und mit ihm eine veraltete atenschutzrechtlich bedenkliche Technik gefördert.“ Um den eArztbrief datenschutzkonform austauschen zu können, müssen beide in die Infrastruktur der Praxis investieren. Der versendende Arzt benötigt jedoch zusätzlich einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), für den er eine monatliche Gebühr bezahlt.

Dr. Erich Gehlen, Vorstandsvorsitzender des PVS-Herstellers Duria eG, freut sich über das rechtzeitige Angebot für seine Mitglieder, sieht aber die neue Vergütungsregelung kritisch. „Es freut uns sehr, dass wir unseren MItgliedern den
eArztbrief anbieten können. Praxistauglich wird der eArztbrief nach eHealth-Gesetz allerdings nur dann, wenn er von vielen Niedergelassenen und von vielen PVS-Herstellern unterstützt wird.“ Es wird sich zeigen, ob sich PVS-Hersteller für den eArztbrief nach eHealth-Gesetz zertifizieren lassen. Viele Hersteller werden dies von der Nachfrage ihrer Kunden abhängig machen.

Dabei wurden im letzten Jahr im Rahmen des Feldtests der KV Telematik GmbH 80.000 eArztbriefe ausgetauscht – allein im November mehr als 12.000. Das wurde möglich, weil sowohl DURIA als auch 36 weitere PVS diese Variante des
eArztbriefes unterstützen. Gezeigt wurde, dass der Austausch im Praxisalltag über die PVS-Grenzen hinweg funktioniert, den Arbeitsaufwand in der Arztpraxis verringert und dadurch sehr attraktiv ist.

Kontraproduktiv wäre das eHealth-Gesetz, wenn die Ärzte aus Vergütungsgründen den eArztbrief nicht nutzten oder wieder auf einen Faxversand umstiegen. Dann wäre es fraglich, ob der eArztbrief flächendeckend verbreitet werden kann. Die Technik ist jedenfalls bereit und die niedergelassenen Ärzte sind es auch!

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