openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Allgemeines Lebensrisiko beim Seminarteilnehmer

14.11.201616:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Allgemeines Lebensrisiko beim Seminarteilnehmer

(openPR) Zu einem meiner letzten Seminare erschien eine Teilnehmerin mit Höhenangst. Spielt das bei einem Seminar dem Thema Veranstaltungsrecht eine Rolle? Wenn das Seminar in einem Konferenzraum im 12. Stock eines Hotels stattfindet, wird so ein Thema sehr schnell relevant. Die Teilnehmerin ist nämlich wieder nach Hause gegangen und wollte zudem die von ihr bereits bezahlten Teilnehmergebühren zurück.

Zu Recht?

Welche Informationen ein Veranstalter im Vorfeld geben muss, damit der Interessent entscheiden kann, ob er dabei sein möchte/kann oder nicht, spielt hier letztlich eine Rolle.

Grundsätzlich muss ein Veranstalter nur die für den Vertragsschluss selbst relevanten Inhalte liefern: Was, wann, wo und was kostet es?
Wenn diese Informationen für den durchschnittlichen Interessenten jedoch einerseits nicht erkennbar und andererseits für die Entscheidungsfindung wichtig sind, müsste der Veranstalter darüber hinaus aufklären. Dabei spielt dann auch eine Rolle, was üblich ist. Findet ein Seminar bspw. auf dem Standstreifen einer Autobahn statt, müsste der Veranstalter darauf hinweisen, dass es laut werden könnte…

Ist aber der Interessent selbst gehandicapt und fällt er damit aus dem Durchschnitt der Seminarteilnehmer heraus, ist er grundsätzlich selbst verantwortlich, zu prüfen, ob eine Teilnahme für ihn machbar ist.
Z. B. bekommt ein Interessent Panikattacken, wenn er sich in einem geschlossenen Raum befindet. Oder er leidet an einer Allergie, die durch Sitzpolster ausgelöst wird. Er müsste nun den Veranstalter fragen, ob der Seminarraum geschlossene Türen bzw. Sitzpolster hat.

Allgemeines Lebensrisiko

Tut er das nicht, muss er damit rechnen, dass das Seminar für ihn nicht geeignet ist; man spricht hier auch vom allgemeinen Lebensrisiko.

Leidet ein Teilnehmer unter Höhenangst und kann nicht in einem Raum im 12. Stock arbeiten, so ist das wohl nicht „durchschnittlich“, d.h. ein Seminarveranstalter muss nicht extra darauf hinweisen, wenn das Seminar in einem 12. Stock stattfindet. Schließlich ist es auch nicht außergewöhnlich, dass ein Seminar in einem höher gelegenen Stockwerk stattfindet.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 927142
 425

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Allgemeines Lebensrisiko beim Seminarteilnehmer“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Wohnungseigentum: Verwalter darf Pflichten übertragenBild: Wohnungseigentum: Verwalter darf Pflichten übertragen
Wohnungseigentum: Verwalter darf Pflichten übertragen
… seit Jahrzehnten bekannt und war dennoch von ihm nie zum Gegenstand einer der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen gemacht worden. Zum anderen verbleibe stets ein Gefahren- und Lebensrisiko, das der Einzelne selber zu tragen habe und für das andere nicht haftbar gemacht werden könnten. Nach Abwägung aller Umstände dieses Einzelfalles lag hier …
Werner Schell: 40 Jahre ehrenamtlicher Einsatz für Patienten und pflegebedürftige Menschen
Werner Schell: 40 Jahre ehrenamtlicher Einsatz für Patienten und pflegebedürftige Menschen
Angesichts der demografischen Entwicklung gewinnen die Hilfe- und Unterstützungserfordernisse, v.a. im Zusammenhang mit dem Lebensrisiko "Pflegebedürftigkeit", immer mehr an Bedeutung. Es kam folgerichtig zur Gründung des Vereins "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk". Dieses Netzwerk ist mittlerweile mit seinen Pflegetreffs bundesweit gut bekannt (> …
Bild: Darf ein Veranstalter mit Spinnen werben?Bild: Darf ein Veranstalter mit Spinnen werben?
Darf ein Veranstalter mit Spinnen werben?
… des Veranstalters in Landsberg – durchaus eine Rechtsverletzung bei einzelnen Dritten bejahen kann, führt das nicht gleich zur Rechtswidrigkeit der Werbung. Erhöhtes Lebensrisiko Wer unter einer Krankheit leidet, hat ein erhöhtes Lebensrisiko. Ein Verbot der Plakatwerbung würde m. E. unverhältnismäßig die Berufsfreiheit des Veranstalters beschränken. …
Bild: Schulungsunterlagen attraktiv gestalten – neuer Workshop der simplify AkademieBild: Schulungsunterlagen attraktiv gestalten – neuer Workshop der simplify Akademie
Schulungsunterlagen attraktiv gestalten – neuer Workshop der simplify Akademie
… Bild von sich. Eine anschauliche Sprache, ein gut gestaltetes Layout und eine lernfreundliche Gliederung der Schulungsunterlagen sorgen für eine professionelle Wirkung auf die Seminarteilnehmer. In diesem Workshop der simplify Akademie wird aufgezeigt, worauf man achten muss wenn man seinen Rohtext in mehreren Schritten aufpoliert. Wie man seine Text …
Bild: Kastanienregen – welche Versicherung kommt für Schäden auf?Bild: Kastanienregen – welche Versicherung kommt für Schäden auf?
Kastanienregen – welche Versicherung kommt für Schäden auf?
… dafür verantwortlich gemacht werden, dass herunterfallende Kastanien Schäden am Auto verursachen. „Bäume tragen im Herbst Früchte. Es gehört also zum allgemeinen Lebensrisiko, sein Fahrzeug unter einer Kastanie oder Eiche zu parken“, erklärt der Versicherungsexperte. Vollkaskoversicherung ist ein Muss Schäden durch herabfallende Kastanien oder Eicheln …
Bild: Noro-Virus ist LebensrisikoBild: Noro-Virus ist Lebensrisiko
Noro-Virus ist Lebensrisiko
Wer sich auf einer Kreuzfahrt einen Noro-Virus einfängt, ist grundsätzlich „selbst schuld“ bzw. verwirklicht ein eigenes Lebensrisiko. Mit diesem Argument hat das Amtsgericht Rostock die Klage eines Urlaubers abgewiesen, der eine Reise im Mittelmeer unternommen hatte und dabei am Noro-Virus erkrankt war. Dafür machte er den Reiseveranstalter verantwortlich, …
Bild: Schadensersatz & Schmerzensgeld für Sanitäter wegen UnfallBild: Schadensersatz & Schmerzensgeld für Sanitäter wegen Unfall
Schadensersatz & Schmerzensgeld für Sanitäter wegen Unfall
… der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen worden ist. Daran fehlt es an der Regel, wenn sich eine Gefahr realisiert hat, die dem allgemeinen Lebensrisiko und damit dem Risiko des Geschädigten zuzurechnen ist (BGH VI ZR 237/17, Urteil vom 17. April 2018, Rn. 13 m.w.N., NJW 2018, 3250). Zu den berufsspezifischen Risiken eines …
Bild: Geschäftsreisender bei Ansbacher Terroranschlag nicht gesetzlich unfallversichertBild: Geschäftsreisender bei Ansbacher Terroranschlag nicht gesetzlich unfallversichert
Geschäftsreisender bei Ansbacher Terroranschlag nicht gesetzlich unfallversichert
… den Aufenthalt in Ansbach erhalte der Restaurantbesuch keinen betrieblichen Bezug. Außerdem sei der Anschlag keine lokal begrenzte Gefahrenquelle, die dem Mann nicht auch an seinem Wohn- oder Arbeitsort hätte begegnen können. Die Gefahr eines Terroranschlags stelle ein allgemeines Lebensrisiko dar, das grundsätzlich an jedem Ort in Deutschland bestehe.
Bild: Kein Schmerzensgeld für Sturz über Gartenschlauch im GartencenterBild: Kein Schmerzensgeld für Sturz über Gartenschlauch im Gartencenter
Kein Schmerzensgeld für Sturz über Gartenschlauch im Gartencenter
… über einen am Boden liegenden Gartenschlauch stürzt, kein Schmerzensgeld vom Betreiber des Baumarktes verlangen kann, da das Verfangen in dem Gartenschlauch dem allgemeinen Lebensrisiko unterfällt und eine Sicherung des Schlauches vor dieser Gefahr in einem Gartencenter während der Bewässerung der Blumen nicht zu erwarten ist. Aus der Pressemitteilung …
Kein Recht auf Schnee im Winterurlaub. Gesetzliche Regelungen für Rückerstattungen
Kein Recht auf Schnee im Winterurlaub. Gesetzliche Regelungen für Rückerstattungen
… Reisekostenerstattung enden kann. In welchen Fällen die Wintersportler hier gute Chancen haben, berichtet das Online-Reisebüro ab-in-den-urlaub.de. Generell gelten grüne Pisten als „allgemeines Lebensrisiko“ und werden nicht als Grund für eine Reisekostenerstattung gesehen. Jedoch gibt es hier einige Ausnahmen. Wenn beispielsweise der Veranstalter gezielt …
Sie lesen gerade: Allgemeines Lebensrisiko beim Seminarteilnehmer