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Gericht erlässt erneut einstweilige Verfügung gegen Landwirtschaftsverlag

23.09.201609:42 UhrVereine & Verbände

(openPR) Das Landgericht Köln hat erneut eine einstweilige Verfügung gegen den Landwirtschaftsverlag aus Münster erlassen. Es ist bereits die dritte einstweilige Verfügung.
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Erneut hat das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Landwirtschaftsverlag aus Münster erlassen. Das Sprachrohr der Agrarlobby publiziert u.a. die Zeitschrift Topagrar und das Onlineangebot topagrar online. Es ist bereits die dritte einstweilige Verfügung, die der Verlag in jüngster Vergangenheit hinnehmen muss. "Anscheinend geht es bei diesem Verlag nicht um objektiven Journalismus, sondern um Stimmungsmache gegen Tierschutzorganisationen, die Missstände im Bereich der Agrarindustrie aufdecken", so Jan Peifer, Gründer des Deutschen Tierschutzbüros.



Immer wieder berichtet der Landwirtschaftsverlag in seinen Zeitschriften und Onlineportalen über das Deutsche Tierschutzbüro und seine Aktionen. Immer wieder wird dabei der Verein auch diskreditiert. "Es wird über Dinge berichtet, die völlig an den Haaren herbeigezogen sind und mit der Realität nichts zu tun haben", so Peifer, der zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbüro in Form von Kampagnen aufdeckt und entlarvt, wie Tiere in Mastanlagen gehalten werden. "Entgegen den schönen Berichten in Topagrar werden Tiere in der Massentierhaltung gequält, das ist die Wahrheit", so Peifer, der in Artikeln des Verlags auch immer wieder als weltfremder und radikaler Tierrechtler dargestellt wird.

Der Landwirtschaftsverlag schießt bei seiner Propaganda auch gern mal über das Ziel hinaus, so wurden die Aktivisten des Vereins schon mal als Stalleinbrecher bezeichnet. Das Landgericht Köln (AZ 28 O 67/14) erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag. Dieser darf seine Falschbehauptung daher nicht wiederholen. Zunächst wehrte sich der Verlag noch gegen die Gerichtsentscheidung und zog vor das Oberlandesgericht (AZ 15 U 117/14), aber auch dort verlor er. Entsprechendes gilt für das sich anschließende Hauptsacheverfahren, weshalb das Verbot nunmehr rechtskräftig ist. In einem anderen Fall hat der Verlag den Tierschützern unterstellt, es sei das Geschäftsmodell des Vereins, Bilder tierschutzwidriger Zustände zu generieren, die er selbst herbeiführe. Auch die Wiederholung dieser falschen Behauptung wurde dem Landwirtschaftsverlag vom Landgericht, diesmal Münster, verboten (AZ 012 O 187/15).

Und nun die nächste einstweilige Verfügung, diesmal wieder verhängt vom Landgericht Köln. Dem Verlag ist es mit Zustellung der Verfügung untersagt die Behauptung zu wiederholen, dass das Deutsche Tierschutzbüro auf seiner Website Aufnahmen gezeigt hat, auf denen ein Huhn zu sehen ist, welches sich auf der Flucht vor den Herstellern der Aufnahmen mit einem Fuß verhangen habe. "Offenbar befindet sich der Verlag auf einem Feldzug gegen Tierschützer, anders kann ich mir zumindest nicht erklären, wie man auf die absurde Idee kommt, dass Tierschützer Tiere quälen würden", so Peifer abschließend.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot drohen dem Landwirtschaftsverlag ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahre Ordnungshaft (Landgericht Köln, Urteil v. 13.09.2016, AZ 028 O 253/16). Der Landwirtschaftsverlag kann noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Hintergrund Deutsches Tierschutzbüro e.V.:
Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein gemeinnütziger Tierschutzverein, der sich für die Belange des Tierschutzes einsetzt. Mit Dokumentationen aus dem Bereich der industriellen Massentierhaltung und bundesweiten Kampagnen will der Verein in der Öffentlichkeit auf Tierquälerei hinweisen und diese beenden. Das Deutsche Tierschutzbüro ist als besonders förderungswürdig eingestuft worden. Zudem wird der Tierschutzverein regelmäßig auf seine satzungsgemäße Mittelverwendung vom Finanzamt überprüft und zählt zu den wenigen Vereinen, die im Land NRW das Verbandsklagerecht zugesprochen bekommen haben. Der Tierschutzverein veröffentlicht zudem seine Finanzberichte im Internet und trägt das Spendensiegel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Weitere Informationen auf der Website des Deutschen Tierschutzbüros: www.tierschutzbuero.de/transparenz

Hintergrund Landwirtschaftsverlag:
Der Landwirtschaftsverlag GmbH gibt verschiedene Publikationen der Agrar- und Forstwirtschaft heraus. So produziert der Verlag u.a. die Monatszeitschrift "Jäger" - das Mitgliedsjournal des Landesjagdverbandes NRW, die Zeitschrift SUS, das offizielle Organ der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) sowie verschiedene Agrarmagazine wie z. B. die DLG-Mitteilungen, das Landwirtschaftliche Wochenblatt und Top Agrar. Zudem betreibt der Landwirtschaftsverlag mit Sitz in Münster das Onlineportal www.topagrar.com. Der Verlag erzielte im Jahr 2013 einen Umsatz von knapp 100 Millionen Euro und gilt als Lobbyvertretung der Massentierhaltung, dabei sieht er sich selbst als Sprachrohr der industriellen Agrarproduktion. Über die verlagseigene Stiftung werden zudem Projekte und Forschungsvorhaben in den Bereichen intensive Agrarwissenschaften finanziell gefördert und unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Verlags: www.lv.de




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Pressekontakt:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
Gubener Straße 47
10243 Berlin

fon ..: 030-27004960
web ..: www.tierschutzbuero.de
email : E-Mail

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