(openPR) Die PVS holding – mit rund sechs Millionen Rechnungen jährlich einer der größten Abrechnungsdienstleister für Ärzte und Krankenhäuser – beobachtet regelmäßig die Entwicklung der Mahnquoten und kann den Patienten eine gute Zahlungsmoral bescheinigen, die in den letzten Jahren sogar noch signifikant ansteigt.
In den Schwerpunktregionen, in denen die PVS tätig ist, nämlich in den Gebieten (PVS) Rhein-Ruhr, (PVS)Berlin-Brandenburg und (PVS) Bayern, zeigt sich im Jahr 2015 über alle Mahnstufen hinweg ein Rückgang auf den niedrigsten Wert seit 2005. Während seinerzeit im Rheinland noch knapp 17 % der Rechnungen angemahnt wurden, ist dieser Wert auf 14,5 % in 2015 gesunken. Im Raum Berlin-Brandenburg beläuft sich der Rückgang der Mahnquote gar von fast 20 % auf aktuell unter 14 %. Die niedrigsten Mahnzahlen gibt es in Bayern mit 11 %. Auch hier ein Rückgang von vormals rund 14 %.
Die Bedingungen – insbesondere die Fristen für die Mahnungen – sind über die Regionen und über die Jahre bei den Unternehmen der PVS holding unverändert und damit vergleichbar.
Über das dreistufige Mahnwesen der Unternehmen sinken die Fallzahlen kontinuierlich weiter. Die dritte Mahnung geht in weniger als 2 % der Rechnungsfälle heraus. Danach bleibt ein geringer Anteil von rund 0,5 %, für den ein gerichtlicher Mahnbescheid mit anschließender Vollstreckung notwendig wird. Je Arztpraxis waren im Durchschnitt etwa 4 Mahnbescheide im Jahr erforderlich. Das entspricht bei der durchschnittlichen Rechnungshöhe niedergelassener Ärzte – jedenfalls für die meisten Fachgruppen – statistisch einem Betrag von weit unter 1.000 EUR im Jahr. Auch davon werden noch 2/3 erfolgreich vollstreckt.
Aus Sicht der PVS ist ein höfliches aber konsequentes und termingerechtes Mahnverfahren der Schlüssel zum Erfolg bei säumigen Zahlern. Viele Ärzte, die selbst abrechnen, haben auf diesem Gebiet gerade die größten organisatorischen oder sonstigen Hemmnisse, ein zeitgerechtes Mahnverfahren durchzuführen. „Wichtig ist, dass die Rechnungsschuldner nicht als „lästige Gegner“ betrachtet werden, sondern als Not leidende Kunden, denen Hilfe angeboten wird, um die Bezahlung der Rechnung zu erreichen“, so die PVS. Zum Beispiel durch Verlängerung des Zahlungsziels oder Ratenangebote.
Aber auch schon die Erstellung einer zeitnahen und übersichtlichen Rechnung trägt zum Erfolg bei. Die meisten Patienten kennen sich in der GOÄ nicht aus und wollen aber verstehen, was denn hier abgerechnet wird.
Die Bearbeitung von Wünschen und Anliegen der Rechnungsempfänger trägt ebenfalls zur Beschleunigung des Zahlungsverhaltens bei. So versteht sich die PVS auch gegenüber den Patienten als Dienstleister. Kompetente Spezialisten stehen für Rückfragen von Kostenträgern und Beihilfestellen oder Ratenwünsche von Patienten zur Verfügung, während Gebührenexperten und Juristen sich dafür einsetzen, auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und neuester Urteile die abgerechneten Leistungen durchzusetzen.








