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Wolfgang Dippold von PROJECT über schlüsselfertiges Bauen

23.08.201610:33 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Wolfgang Dippold von PROJECT über schlüsselfertiges Bauen

(openPR) Warum schlüsselfertiges Bauen den Verlust des Widerrufsrechtes mit sich bringt

Bamberg, 22.08.2016. „Viele Häuslebauer denken, dass schlüsselfertig mit bezugsfertig gleichgesetzt werden kann. Dies ist allerdings ein Trugschluss“, weiß Wolfgang Dippold, Vorstand der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg. Wenn das Musterhaus dem zukünftigen Käufer gefällt und dazu vielleicht auch noch in einer guten Lage liegt, ist man schnell geneigt, ein schlüsselfertiges Haus bei einem Bauträger in Auftrag zu geben. „Das Problem bei einer vorschnellen Entscheidung besteht darin, dass ein unterschriebener Vertrag nicht widerrufen werden kann“, erklärt Wolfgang Dippold weiter. Die Prozedur sei laut dem Vorstand der PROJECT Investment Gruppe wie folgt: Bauvertrag unterschreiben oder auch einen Vorvertrag beziehungsweise Angebotssicherung. Dies sei im Endeffekt ein kompletter Hausbauvertrag, dessen Kosten in Zukunft gedeckt – sprich, realistisch kalkuliert werden müssen. „Viele Käufer stellen dann mit Erschrecken fest, dass sie die Kosten eventuell nicht decken können“, erzählt Dippold aus Erfahrung. In diesem Fall haben Bauherren kein Widerrufsrecht. Dies liegt daran, dass der EU-Gesetzgeber eine Verbraucherrechterichtlinie erlassen hat, in welcher der Hausbauvertrag in dieser Form ausgenommen ist.



Unterdessen warnt Wolfgang Dippold vor möglichen Fallen, die schon juristisch beim Begriff schlüsselfertig aufkommen. „Schlüsselfertig heißt eben nicht bezugsfertig, da man nicht zu einem Festpreis bauen kann. Meist fehlen ja für die direkte Nutzung auch Dinge wie Gas- und Wasserzufuhr sowie sämtliche Elemente des Innenausbaus“, erklärt Dippold. Die Mehrkosten für diese Dinge können also nicht umgangen werden. Statistisch gesehen sind fast zwei Drittel aller Bauverträge unvollständig. Dies bestätigt auch der Verband Privater Bauherren. Abschließend rät Wolfgang Dippold künftigen Bauherren: „Sie sollten keinen Vertrag abschließen, bevor wirklich feststeht, ob sie das Haus auf dem dafür vorgesehenen Grundstück bauen können. Das kann zum Beispiel von den Bodenverhältnissen abhängen. Schließlich ist es einfach wichtig, dass man finanziell auf festem Boden steht und auch unerwartete Extrakosten tragen kann, ohne in eine Bredouille zu geraten. Sinnvoll ist es, sich vor Abschluss eines schlüsselfertigen Bauvorhabens erst einmal an einen Bausachverständigen zu wenden, was circa 500 Euro kostet“. Diese Mehrkosten können sich im Nachhinein mehr als auszahlen.

Weitere Informationen unter: http://www.project-investment.de

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