(openPR) AG Gesundheit und Soziale Sicherung
: Die Positivliste
9. April 2003
Anlaesslich der Ersten Lesung der Positivliste im Deutschen Bundestag erklaert der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Horst Schmidbauer:
Die Positivliste schafft Transparenz, garantiert Qualitaet und spart viel Geld. Patienten und Aerzte atmen nach einer aeusserst schweren Geburt auf. Nach Jahrzehnten harter Auseinandersetzungen hat die Positivliste nun endlich das Licht der Gesundheitswelt erblickt. Selten, dass Patienten und Aerzte im gleichen Masse profitieren:
Bei der Transparenz, weil wir endlich die Zahl der Arzneimittel von 40.000 auf eine ueberschaubare Groesse von 20.000 konzentriert haben. Diese Konzentration ist ein grosser Sprung, aber im Vergleich zu anderen Laendern immer noch umfangreich. Unsere europaeischen Nachbarlaender sind uns, was die Uebersichtlichkeit des Arzneimittelmarktes betrifft, um einiges voraus. Grossbritannien kommt mit 14.021 Arzneimitteln aus, Schweden sogar mit 3.502. Solch ein uebersichtlicher Arzneimittelmarkt vereinfacht das Verhaeltnis zwischen Arzt und Patient spuerbar, weil beiden der Zugang zu notwendigen medizinischen Informationen erleichtert wird. Die Positivliste leistet diese Uebersicht nun auch in Deutschland.
Bei der Qualitaet, weil in die Positivliste ausschliesslich Arzneimittel aufgenommen werden, deren Nutzen anhand kontrollierter Studien zweifelsfrei belegt ist. Das bringt eine dauerhafte Qualitaetssicherung fuer den Patienten.
Beim Geld sparen, weil Arzneimittel fuer 1,7 Milliarden Euro nicht mehr in der Positivliste sind. Nach Meinung der Fachleute fuehrt das in der Praxis zu einem faktischen Einsparvolumen von 800 Millionen Euro. Aber die Menschen werden besser versorgt, weil die Positivliste zur Konzentration qualitativ hochwertiger Innovationen fuehrt. Auch mit der Positivliste wurde dem Gebot des Bundesverfassungsgerichts zu den Arzneimittelfestbetraegen nach Wirtschaftlichkeit und Transparenz Rechnung getragen.
Rueckenwind Nr. 1: Laut Bundesverfassungsgericht kann nur eine Strukturierung der Angebotsvielfalt im Bereich Arzneimittel die Moeglichkeit zum Preisvergleich und zur Beruecksichtigung der Kosten/Nutzen-Relation schaffen.











