(openPR) „Sicherheitsleistungen bei Abfall-Entsorgungsanlagen“ lautet der Titel des Seminars, welches am 07. September 2016 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Seit dem 01.03.2010 gelten verschärfte Bedingungen für Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten:
Danach „sollen“ nunmehr die zuständigen Behörden Sicherheitsleistungen auferlegen, während dies vorher im ungebundenen Ermessen („kann“) der Behörde stand.
Durch die Sicherheitsleistung soll erreicht werden, dass in Fällen, in denen Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen nicht mehr in der Lage sind, ihre Nachsorgepflichten zu erfüllen (z.B. durch Insolvenz), nicht die öffentliche Hand für die Kosten der Entsorgung der Abfälle aufkommen muss.
Betroffen sind sämtliche (Neu- und Alt-)Anlagen, die nach Nr. 8 des Anhangs der 4. BImSchV genehmigt sind.
Das Seminar befasst sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie Fragen des praktischen Vollzugs.
Anhand von praktischen Beispielen werden Fragen zur Höhe der Sicherheitsleistung und zum Sicherungsmittel erläutert.
Das Seminar richtet sich an Verantwortliche in Abfallentsorgungsanlagen, beratenden Ingenieure und Mitarbeiterinnen von Umweltbehörden.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 199€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/A160907.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/A160907.ics













