(openPR) Man muss das Kind beim Namen nennen: Eine Flat, die nur beinahe eine Flat ist, ist eine Fast Flat®. Klingt komisch. Ist aber semantisch vollkommen korrekt. Das Konzept einfach erklärt.
DSL- oder Mobilfunk-Pauschaltarife mit Volumenbegrenzung sollte man nicht mehr als Flatrate bezeichnen – und das auch dann nicht, wenn der Anbieter nur das Übertragungstempo bei Flatrates ab einem bestimmten genutzten Datenvolumen drosselt.
Wer bspw. für eine Flatrate im Festnetz wirbt und nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass nach einem bestimmten Datenvolumen das Tempo gedrosselt wird, begeht irreführende Werbung und muss diese unterlassen. So hat das Landgericht München am 16.04.2014 entschieden (Az. 29 U 2834/14) oder das Landgerichts Köln am 30.10.2013 (Az: 26 O 211/13). Ähnlich Urteile liegen mittlerweile auch für Mobilfunk-Angebote vor.
Telekom-Unternehmen haben daher begonnen Tarife mit klar definierten Obergrenzen für ein ungedrosselt verfügbares Datenvolumen zu vermarkten.
Aber muss man deshalb gleich auf den seitens der Kunden und der Marketing-Abteilungen so geliebten Begriff „Flat“ verzichten?
Die Mitarbeiter der CIPOC GmbH denken: nein.
Aus diesem Grund bietet die Firma CIPOC ab sofort allen interessierten Unternehmen ihre Marke Fast Flat® zur Lizenzierung an, denn eine Flat, die eben nur fast eine Flat ist, ist semantisch einwandfrei eine Fast Flat®.











