(openPR) „Recht und Technik der Abwasserwirtschaft - Unter dem besonderen Aspekt der neuen Oberflächengewässer-Verordnung“ lautet der Titel des Seminars, welches am 09. Juni 2016 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Die Bescheide der unteren Wasserbehörden zur Einleitung von gereinigtem Abwasser in einen Vorfluter, d.h. in Bäche, Flüsse, Seen oder das Grundwasser, müssen immer mehr technische Vorgaben für den Betreiber der Anlagen nach den neuen gesetzlichen Vorschriften enthalten, die zur richtigen Anwendung interpretiert werden müssen.
Die Sprache der EU-Richtlinien ist eine andere als die der deutschen Gesetze, obwohl meist das Gleiche gemeint ist.
Auch muss die Aussage chemischer Begriffe, wie CSB, BSB5, TOC u.a. sowohl vom Hoheitsträger - der Behörde - als auch vom Betreiber der Anlagen eingeschätzt und beeinflusst werden können.
Was sind z.B. prioritäre oder Spurenstoffe, daraus ergeben sich Haftungsfragen?
Können Ingenieurbüros und staatliche Hoheitsträger von einer Verbindlichkeit der Bewirtschaftungspläne ausgehen und wie sind die Vorgaben technisch vor Ort unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchsetzbar?
Was beinhalten die 4 Reinigungsstufen einer Kläranlage und können wir uns wirtschaftlich eine 4. Reinigungsstufe in unseren nördlichen Regionen überhaupt leisten?
Angesprochen werden daher Mitarbeiter der Hoheitsbehörden in den Städten und Gemeinden, Zweckverbände, Ingenieurbüros, Betreiber von Kläranlagen, Fachfirmen der Entwässerungstechnik, Industriebetriebe mit erhöhtem Abwasseranfall etc.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 259€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/W160609.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/W160609.ics












