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Berg- und Wasserrecht

16.02.201613:17 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Berg- und Wasserrecht
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(openPR) „Berg- und Wasserrecht - Verhältnis von Bergrecht zu anderen Verwaltungsentscheidungen insbesondere solchen des Wasserrechts“ lautet der Titel eines Seminars, das am 14. Juni 2016 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Der Abbau von Rohstoffen hat vielfältige Auswirkungen auf seine Umwelt.

Am markantesten sind oft die Folgen für die Gewässer in der Umgebung oder das Grundwasser.

So weisen daher auch das Bergrecht, das den Förderbetrieb regelt und das Wasserrecht, welches materielle Maßstäbe für die Auswirkungen setzt, vielfältige Berührungspunkte und Wechselwirkungen auf.

Dies reicht von Erkundung und Erschließung neuer Felder für bergbauliche Aktivitäten, über den Betrieb des Abbaus mit seinen Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser bis zur Bewältigung der Probleme aufgelassener Bergbaue (Bergbaufolgelandschaften).

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eröffnet den Bergbehörden die Möglichkeit, wasserrechtliche Entscheidung nach § 19 WHG zu treffen.

Gleichzeitig können Rahmenbetriebspläne wasserrechtliche Planfeststellungen trotz der umfassenden Konzentrationswirkung nach § 57b Abs. 3 Bundesberggesetz (BBergG) nur bedingt vorsehen.

Wichtig für die Verfahren ist auch der Umfang der Umweltverträglichkeit im Rahmen der bergrechtlichen und von folgenden wasserrechtlichen Verfahren.

Was ist der Ausgangszustand bei bergbaulichen oder wasserrechtlichen Verfahren?

Exemplarisch treffen Berg- und Wasserrecht in der geplanten Gewinnung von so genannten unkonventionellem Erdgas aufeinander.

Das Seminar gibt den Teilnehmern einen Überblick über das Verhältnis von Bergrecht zu anderen Verwaltungsentscheidungen insbesondere solchen des Wasserrechts.

Nutzen sollten dieses Angebot, Mitarbeiter in Naturschutzbehörden, Planungsbüros, Naturschutzverbände, Unternehmen der rohstoffgewinnenden Industrie, Tourismus-Unternehmen, Vertreter von Kommunen, Kommunal- und Zweckverbänden, Umweltverwaltungen, Ordnungsbehörden, Unternehmen, Umweltverbände verantwortlich sind.


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmegebühr: 259€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/W160614.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/W160614.ics

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