(openPR) „Lärmschutz und Immissionsprognosen - Grundlagen, Berechnung und Fehler“ lautet der Titel eines Seminars, das am 25. Mai 2016 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Eine Vielzahl von Ländern hat in den letzten Jahren die Aufgaben zur Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem BImSchG auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Zur Anlagenüberwachung gehört dabei auch die Messung und Beurteilung von Lärm nach dem Stand der Technik.
Von Einrichtungen und Anlagen unterschiedlicher Art können Lärmemissionen ausgehen, durch die Anlieger beeinträchtigt werden oder sich belästigt fühlen.
Für Behörden ist eine Entscheidung, wann solche Aktivitäten zu untersagen sind oder durch welche Auflagen Emissionen minimiert werden können, oft schwer, da verlässliche Messwerte wegen des dafür erforderlichen Aufwands nicht vorliegen.
Nicht selten ist die Messung beim Beschwerdeführer wegen einwirkender Fremdgeräusche nicht möglich, so dass der Beurteilungspegel nur aus einer Messung an einem Ersatzstandort mit folgender Schallausbreitungsrechnung ermittelt werden kann.
Bei Genehmigungsverfahren ist für die Beurteilung eine Schallausbreitungsrechnung (Prognose) unumgänglich, da die Anlagen noch nicht errichtet oder in Betrieb sind.
Nur mit Hilfe einer Prognoserechnung lässt sich dann abschätzen, ob bestimmte technische oder organisatorische Maßnahmen an der Anlage zu einer Einhaltung der Richtwerte führen werden und diese Maßnahmen somit als Auflagen in Frage kommen.
Vergleichsrechnungen mit verschiedenen Maßnahmenpaketen erlauben auch eine Optimierung der Vorgehensweise.
Das Seminar soll in die Grundlagen der Schallausbreitungsrechnung und die Prognosemodelle nach TA Lärm einführen und den Umgang mit einfachen Prognoserechnungen und mit marktüblichen Programmsystemen erläutern.
Die Teilnehmer sollen nach Abschluss des Kurses Kenntnisse besitzen, die es ihnen erlauben, einfache Prognosen von Schallpegeln selbst durchzuführen sowie schalltechnische Gutachten in wesentlichen Schritten nachzuvollziehen und auf Plausibilität zu überprüfen.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 249€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/L160525.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/L160525.ics













