(openPR) „Freizeitlärm, Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen und Immissionen durch spielende Kinder“ lautet der Titel des Seminars, welches am 12. Mai 2016 in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Gerade in dicht besiedelten Gebieten, aber auch im Außenbereich, ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an dem Raum durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbestimmungen oder nachträgliche Auflagen Rechnung zu tragen.
Je nach dem, mit welchen konkreten Vorhaben man es zu tun hat (z. B. Sportanlagen, Kindergärten, Gaststätten, Rasenmäherlärm) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien unterschiedliche Maßgaben vor.
So sind in Deutschland mit der 18. BImSchV beispielsweise Sportanlagen gegenüber gewerblichen Anlagen privilegiert.
Aber auch spielende Kinder haben eine besondere Stellung.
In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt.
Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt-, und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 249€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/L160512.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): www.iwu-ev.de/ics/L160512.ics













