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Mehr Selbstbestimmung durch Gesprächsangebot

05.02.201616:44 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Mehr Selbstbestimmung durch Gesprächsangebot
Ulrike Stutzmüller (li., Leitung Qualitätsmanagement St. Gallus-Hilfe) und die Fürsprecherinnen.
Ulrike Stutzmüller (li., Leitung Qualitätsmanagement St. Gallus-Hilfe) und die Fürsprecherinnen.

(openPR) LIEBENAU/HEGENBERG/LEUTKIRCH – Menschen, die von der St. Gallus-Hilfe der Stiftung Liebenau begleitet werden, können sich jederzeit an Vertrauenspersonen und bestehende Gremien wenden, wie etwa den Werkstatt- und Heimbeirat. Ihre Selbstbestimmung wird dadurch gestärkt. Seit kurzem gibt es zusätzlich drei Fürsprecherinnen, die für Gespräche und Anliegen zur Verfügung stehen. Sie sind unabhängig und nicht dem Unternehmen unterstellt. Irmgard Sailer, Gisela Vetter und Kerstin Rupp berichten von ihren ersten Erfahrungen als Fürsprecherinnen und wie sie ihr Engagement gestalten wollen.




Zeit für ein Gespräch

"Oft geht es darum, zuzuhören", schildern die Ansprechpartnerinnen. Manche Dinge ließen sich durch ein Gespräch für die Menschen, die zu ihnen kommen, bereits klären, so die ersten Erfahrungen. Es ginge darum, Zeit zu haben, die in der täglichen Arbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter oft Mangelware ist.

Ein Beispiel dafür, was bewegt: Menschen mit Behinderung sollen künftig wie alle anderen inmitten von Kommunen leben, so fordert es die UN-Behindertenrechtskonvention. Für viele Bewohner der St. Gallus-Hilfe ist dies mit persönlichen Veränderungen verbunden. Der eigene Umzug oder der von Mitbewohnern, an die man sich gewöhnt hat, sorgt für Verunsicherung. In Gesprächen mit den Fürsprecherinnen ist dies ein wiederkehrendes Thema. Es gibt aber auch umgekehrte Situationen, wie etwa bei einer Bewohnerin, die unbedingt umziehen wollte. Die Mitarbeiter befürworteten den Wunsch, ihr gesetzlicher Betreuer stand dem Wunsch eher ablehnend gegenüber. Im Gespräch mit einer Fürsprecherin konnte die Bewohnerin das Thema offenbar reflektieren und für sich klären und abschließen.

Verschwiegenheit gewährleistet

"Wir nehmen unseren Auftrag ernst", sind sich die drei einig. Das bedeutet auch, dass sie sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Gespräche sind vertraulich, Notizen werden sicher verwahrt und sind nur für die Fürsprecherinnen zugänglich. Gibt es Probleme, deren Lösung Gespräche mit weiteren Personen erfordern, geschieht deren Hinzuziehung ausdrücklich nur auf Wunsch des Menschen mit Behinderung. Nur sie können sozusagen das "Mandat" erteilen.

Gesprächspartner für Menschen mit schwerer Behinderung

"Dass wir eine gewisse Zeit aufbringen, ist ein Angebot, mit dem wir die Teams unterstützen möchten", sagt Irmgard Sailer. Vor allem auch Menschen mit schwerer Behinderung sollen von den Mitarbeitern ermuntert werden, das Gesprächsangebot bei Bedarf wahrzunehmen. Generell gilt, dass die von der St. Gallus-Hilfe begleiteten Menschen eine Fürsprecherin unabhängig von der Örtlichkeit frei wählen können. Da Menschen mit Behinderung teilweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, kommen die Fürsprecherinnen bei Bedarf zu einem vereinbarten Treffpunkt.

Die drei haben ihre Arbeit unlängst aufgenommen und sind für zwei Jahre ernannt. Ulrike Stutzmüller (Leitung Qualitätsmanagement der St. Gallus-Hilfe) ist eine feste Ansprechpartnerin für sie. Nach einem Jahr werden sie gemeinsam anschauen, welche Themen an die Fürsprecherinnen herangetragen wurden. "Dadurch können wir auch Impulse aufgreifen, um die Arbeit der St. Gallus-Hilfe weiter zu verbessern", so Ulrike Stutzmüller.

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Infos und Kontakt:

www.st.gallus-hilfe.de/sprechen-sie-uns-an/ihre-fuer-sprecher/

E-Mail: fuersprecher(at)st.gallus-hilfe.de
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