(openPR) Murnau a. Staffelsee, 29. Januar 2016 – Nach Prüfung der durch den Markt Murnau vorgelegten Daten über das Verkehrsaufkommen in der Pfarr- und Schlossbergstraße teilt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen dem Markt Murnau mit, dass die Einbahnstraßenregelung in der Pfarrstraße als „rechtmäßig angesehen wird“. „Als Gemeinde haben wir das Recht, selbst für Verkehrssicherheit zu sorgen und tun dies stets nach bestem Wissen und Gewissen“, so Erster Bürgermeister Rolf Beuting. Der nunmehr vorliegenden Mitteilung des Landratsamtes ging eine monatelange, teils sehr emotional geführte Auseinandersetzung voraus. Durch die nun bestätigte Einbahnstraßenregelung wurde mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger_innen und Radfahrer_innen in der Pfarrstraße geschaffen. Der Markt Murnau a. Staffelsee wird die Verkehrssituation an der Schlossbergstraße weiterhin beobachten und in engem Kontakt mit Kindergärten und Schulen bleiben.
„Mit dieser Entscheidung wird die kommunale Selbstverwaltung gestärkt“, ist sich Rolf Beuting sicher und hofft, dass nun ein Schlussstrich unter die Causa gezogen werden kann. Denn mit dieser behördlichen Entscheidung war die von der Gemeinde im vergangenen Jahr erlassene verkehrsrechtliche Anordnung seit Beginn an rechtmäßig und ausreichend begründet. „Wir haben als Gemeinde das Recht, auf kommunalen Straßen Veränderungen vorzunehmen, die uns für die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger als geboten erscheinen“, stellt Murnaus Erster Bürgermeister hervor. Und so machen das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen und die Regierung von Oberbayern dem Markt Murnau a. Staffelsee in den aktuellen Mitteilungen keinerlei verkehrsrechtliche Auflagen.
Die Verkehrssicherheit ist im Bereich Schlossbergstraße durch die Beschäftigung einer hauptamtlichen Schulweghelferin und durch eine Geschwindigkeitsmessanlage auf hohem Niveau. Der Markt Murnau a. Staffelsee wird dort, wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, weitere Optimierungsmaßnahmen vornehmen. So wird die Geschwindigkeitsanzeige durch ein sogenanntes Dialog-Display ersetzt, das das Einhalten der Geschwindigkeit positiv anerkennt oder zum langsameren Fahren auffordert. Denn bundesweite Erfahrungen haben gezeigt, dass eine reine Geschwindigkeitsanzeige Fahrer_innen animieren kann, Geschwindigkeitsrekorde aufzustellen. Darüber hinaus wird die Schlossbergstraße in die Verkehrs- bzw. Geschwindigkeitsüberwachung des Zweckverbands kommunaler Verkehrssicherheit Oberland eingebunden.
Mitteilung des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen an den Markt Murnau a. Staffelsee:
„In der Anlage übermitteln wir Ihnen die heute eingegangene Stellungnahme der Regierung von Oberbayern. Die verkehrsrechtliche Anordnung (Einbahnstraßenregelung) in der Pfarrstraße wird somit als rechtmäßig angesehen. Wir weisen noch auf den letzten Satz des Schreibens bzgl. der Schlossbergstraße hin und Bitten um Beachtung.“
Stellungnahme der Regierung von Oberbayern an den Markt Murnau a. Staffelsee (letzter Satz):
„Allerdings wird der Markt Murnau die Verkehrsentwicklung weiter im Auge behalten müssen, da an der Schlossbergstraße ein Kindergarten sowie eine Schule liegen und diese Straße auch Teil des Schulwegs für die Realschule und das Gymnasium ist.“










