(openPR) Lindlar / Köln. 18. Januar 2016.
Auch beim letzten Weihnachtsfest standen ferngesteuerte Drohnen bei vielen ganz oben auf dem Weihnachts-Wunschzettel. Denn die kleinen Fluggeräte ermöglichen spektakuläre Luftaufnahmen und Live-Bilder. Neben dem Spaß sollte man aber auch die damit verbundenen Risiken im Blick haben.
Gerade die ausgefeilte Technik bringt für den Nutzer und sein Umfeld Risiken mit sich. So lädt die Wendigkeit der Drohnen zu riskanten Flugmanövern ein. „Wer seine Drohne im eigenen Garten fliegen lässt, riskiert, dass beim Flug Gegenstände oder Dächer beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden“, sagt Christoph Hartmann, Unternehmenssprecher der Provinzial Rheinland Versicherungen.
Zudem kann eine Drohne durch das Anbringen einer Kamera während des Flugs Videoaufnahmen anderer Personen machen, ungefragt in das Hoheitsgebiet anderer Personen wie den Nachbargarten hinein fliegen und so möglicherweise Persönlichkeitsrechte („Recht am eigenen Bild“) verletzen.
Ist es zu einem Schadenfall gekommen, stellt sich den Hobby-Fliegern die Frage nach der Haftung für die Schäden an Gegenständen oder Personen. Wer einen Schaden verursacht, muss nach dem Gesetz in Deutschland für alle Schadenersatzansprüche und Folgekosten aufkommen. „In der Regel gehören aber motorbetriebene Flugmodelle nicht zum Umfang einer Privat-Haftpflichtversicherung, wenn sie dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen“, erklärt Hartmann. „Aus diesem Grund sollte jede Privatperson daher eine spezielle Halter-Haftpflichtversicherung für seine Drohne mit einer ausreichenden Deckungssumme abschließen.“











