(openPR) Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat die finalen Vorgaben zu Monitoring-Instrumenten für das Management innertägiger Liquidität festgelegt. Die von der Richtlinie definierten Kennzahlen müssen ab 2015 an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden.
Themen wie Abstimmung der Korrespondenzkonten, ZV-Statistik, Vorgaben der Bankenaufsicht, Compliance, liquiditätssparender Kontenausgleich, etc. gewinnen immer mehr an Bedeutung.
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