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Zahnersatz – Was ist wichtig zu wissen?

27.10.201515:33 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Düsseldorf/Kempen im Oktober 2015. Früher oder später muss sich nahezu jeder einmal mit dem Thema Zahnersatz beschäftigen. Sei es durch Unfall oder Erkrankungen wie Karies oder Parodontitis – es kommt vor, dass ein oder mehrere Zähne ausfallen oder so weit geschädigt sind, dass sie sich nicht mehr durch Füllungen oder Inlays retten lassen. Dann stehen Betroffene vor der Entscheidung für den richtigen Zahnersatz. Neben finanziellen Überlegungen spielen dabei ästhetische, aber auch funktionale Aspekte eine wichtige Rolle. Dabei gilt es auch zu beachten, ob der Zahnersatz im sichtbaren Front- und Seiten- oder im hinteren Backenzahn-Bereich eingesetzt wird“, weiß Zahnarzt Oliver Brux, Mitinhaber der Salierpraxis mit Standorten in Düsseldorf und Kempen. Aber welche Möglichkeiten gibt es überhaupt und in welchen Fällen zahlt die Krankenkasse?



Krone, Brücke oder Implantat?
Zunächst berät der Zahnarzt seine Patienten natürlich ausführlich und erklärt die verschiedenen Möglichkeiten. Abhängig von der jeweiligen Diagnose, spricht er dann eine Empfehlung aus, welcher Zahnersatz für den Patienten am besten geeignet ist. Dabei stehen meist Krone, Brücke oder Implantat zur Auswahl. Bei der Zahnkrone wird der sichtbare Teil des Zahnes ersetzt. Sie empfiehlt sich in Fällen, bei denen beispielsweise Karies oder eine alte Füllung bereits bis unter das Zahnfleisch reichen. Zur Auswahl stehen verschiedene Materialien. Metallkronen aus Gold, Titan oder Stahl stellen die günstigsten Varianten dar, eignen sich aber nur für den Backenzahnbereich. Sogenannte Verblendkronen bestehen aus einem Metallgerüst und einer Keramikverblendung in Zahnfarbe. Die Vollkeramikkrone ist lichtdurchlässig und sieht dem echten Zahn am ähnlichsten. Sie eignet sich hervorragend für den Frontzahnbereich, Patienten müssen hier aber am tiefsten in die Tasche greifen. Brücken kommen dann zum Einsatz, wenn dem Patienten ein oder mehrere Zähne fehlen. Dabei dienen die benachbarten Zähne als Pfeiler, um die Brücke zu befestigen, und müssen dafür beschliffen werden. Zahnimplantate kommen den eigenen Zähnen am nächsten. „Sie sitzen fest im Kiefer und gelten unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten als hochwertigste, aber auch teuerste Lösung“, betont Oliver Brux. Bei dieser Methode verankert der Spezialist eine Titanschraube als Implantatkörper im Kieferknochen. Sie dient als Halterung für die spätere sichtbare Krone, die auf der künstlichen Wurzel befestigt wird.

Höhe der Eigenleistung variiert
Unabhängig davon, für welche Versorgung sich der Patient entscheidet, zahlt die gesetzliche Krankenkasse immer den gleichen Zuschuss. Dabei kommt der sogenannte befundorientierte Festzuschuss immer für die einfachste Standardlösung auf und deckt etwa 50 % der Durchschnittskosten ab. „Nur in wenigen Ausnahmefällen, wie bei schweren Unfällen oder Tumorerkrankungen, tragen die Krankenkassen die gesamten Behandlungskosten“, weiß der Experte. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede bei der Höhe der Zuschüsse. Weisen Patienten regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt mit dem entsprechendem Eintrag in ein Bonusheft von über fünf Jahren nach, erhöht sich der Festzuschuss um 20 %, bei über zehn Jahren sogar um 30 %. Sozial schwächere Patienten unterstützt die Kasse mit einem doppelten Beitrag. Weiter unterscheidet die Krankenkasse zwischen sichtbaren und unsichtbaren Bereichen, in denen der Zahnersatz nötig ist. Liegen die betroffenen Zähne im sichtbaren Bereich, gewährt sie eine zusätzliche Förderung für eine Verblendung.

Zuschüsse gelten auch für Implantate
Was die wenigsten wissen: Zahnimplantate sind zwar Privatleistungen, aber auch hier zahlt die Kasse einen Festzuschuss. Allerdings nur für die Krone oder Brücke als Aufsatz. Auch eine entsprechende Zahnzusatzversicherung macht in vielen Fällen Sinn, da sie beispielsweise einen weiteren beträchtlichen Teil der anfallenden Kosten bei einer Implantatversorgung abdeckt. Der Patient muss also den restlichen Anteil, der nach Abzug des Festzuschusses übrig bleibt, immer selbst zahlen. Dabei gilt: Je hochwertiger die Versorgung, desto höher der Eigenanteil“, erläutert Oliver Brux. Wichtig: Bevor die Behandlung beginnt, muss der Patient immer einen vom Arzt erstellten Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen.

Weitere Informationen unter www.salierpraxis.de

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